
Mit einer Bürgerbeschwerde wurde die zu kurze Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Ampelanlage an der Kreuzung von Meininger Straße und Franz-Marschall Straße in Bad Neustadt bemängelt. Zwischen Media Markt und Kaufland soll die Grünzeit nur sieben Sekunden betragen. Das sei zu wenig, um die zwanzig Meter breite Straße rechtzeitig zu überqueren. Insbesondere, wenn man nicht gut zu Fuß ist.
Die Ampel schaltet auf Grün und der Fußgänger oder die Fußgängerin laufen los. Nach ein paar Sekunden springt die Ampel wieder auf Rot. Die Passantin oder der Passant hat aber erst die Hälfte der Strecke geschafft. Ein bekanntes Szenario im Straßenverkehr. Aber genau das ist Absicht. Nina Marder, Pressesprecherin des staatlichen Bauamts Schweinfurt, erklärt, wie die Ampelschaltungen funktionieren.
Die Schutzzeit ist entscheidend
Häufig fühlen sich Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren einer Fahrbahn durch die rasche Ampelschaltung gehetzt. Sie sehen ihre Sicherheit gefährdet. Was die wenigsten wissen: Die Ampelgrünphase ist länger als die eigentliche Grünzeit selbst. Die Ampelschaltung sei nämlich in zwei Phasen geteilt, so Marder: die eigentliche Grünzeit und den sogenannten Phasenübergang, auch Schutzzeit genannt. Dieser beginnt mit dem Ende der Grünphase und endet, sobald die Ampel in der Folgephase wieder auf Grün schaltet. Hiernach haben Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Zeit, die Straße zu überqueren, als die Ampel grün ist.

Prinzipiell seien anhand der Dauer einer Grünzeit keine Rückschlüsse auf die Sicherheit für Passantinnen und Passanten zu ziehen, so Marder: "Letztendlich ist die Schutzzeit ausschlaggebend." Während der Grünzeit müsse mindestens die Hälfte der Fahrbahn zu erreichen sein, erläutert die Pressesprecherin des staatlichen Bauamts. Auch für die Fußgänger, die in letzter Grünsekunde auf die Straße treten und diese noch sicher queren wollen.
Für die andere Hälfte der Strecke kommt die Schutzzeit ins Spiel. Diese beginnt, sobald die Ampel auf Rot springt. Wichtig: Während dem Phasenübergang sind sowohl die Fußgängerampeln, als auch die für Autos rot. Das bedeutet, auf die Grünzeit wird eine Schutzzeit angerechnet. Somit solle ein sicherer Übergang des Fußgängerwegs garantiert werden, erklärt Marder.
Fünf Sekunden als pauschale Grünzeit
Fünf Sekunden solle eine Grünzeit mindestens betragen, sagt die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Wie lange sie letztlich dauert, liege in der Hand eines Verkehrsplaners, meint Marder. Zu achten ist dabei aber auf die Verteilung der Verkehrsströme auf der Straßen und die tägliche Verkehrsbelastung, wie Stoßzeiten oder Feierabendverkehr. Als mögliche Folge kann die Grünphase an einer Fußgängerampel über den Tag hinweg in ihrer Länge variieren.
An der Kreuzung zwischen Media Markt und Kaufland in Bad Neustadt ist das der Fall. Der Grund: Am Morgen und zum Feierabend gibt es in der Meininger Straße Stoßzeiten. Im Gegensatz dazu stehen die Abendstunden und das Wochenende. Im Regelfall sei die Grünzeit hier zehn Sekunden lang, so Marder: "Lediglich zu extrem verkehrsschwachen Zeiten wurde die Grünzeit für Fußgänger mit sieben Sekunden angepasst."
Wie wird die Schutzzeit berechnet?
Schließlich ist die Frage, ob die Grünzeit inklusive der Schutzzeit ausreicht, um die Fahrbahn an besagter Kreuzung zu überqueren. In der RiLSA ist eine entwickelte Formel zu finden, nach der die Ampelgrünphase berechnet wird.
Anders als die zu Beginn kritisierten sieben Sekunden, werden nach Berechnung insgesamt 15 bis 18 Sekunden eingeplant, um die Kreuzung von Meininger Straße und Franz-Marschall-Straße zu überqueren. Nach dem staatlichen Bauamt Schweinfurt solle es möglich sein, in dieser Zeit das andere Ende der Straße sicher zu erreichen.