Kiffen ist legal – seit 1. April, bundesweit. Der legale Cannabiskonsum bringt nicht nur Freiheit für Konsumentinnen und Konsumenten mit sich, sondern auch neue, strenge Regeln. Denn bei dem neuen Gesetz handelt es sich wegen gewisser Einschränkungen nur um eine Teillegalisierung.
Cannabis ist nämlich nicht für jeden, zu jeder Zeit und an jedem Ort uneingeschränkt erlaubt. Das wiederum stellt Behörden vor Herausforderungen. Wie diese im Landkreis Rhön-Grabfeld und der Stadt Bad Neustadt mit den neuen Gegebenheiten umgehen und wer für die Kontrolle verantwortlich ist.
Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen dürfen. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt. Verboten bleibt Cannabis weiterhin für Minderjährige. Außerdem ist Kiffen im öffentlichen Raum unter anderem nicht in der Nähe von Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon (Luftlinie 100 Meter um den Eingangsbereich) erlaubt.
Diejenigen, die sich gefreut haben, dass Cannabis nun legal ist, sehen sich nun mit einem umfangreichen Regelwerk konfrontiert. Es legt fest, was erlaubt und was weiterhin verboten ist. Das mag nicht nur manchen Konsumenten und manche Konsumentin überfordern, sondern stellt auch die lokalen Behörden vor neue Herausforderungen und wirft die Frage auf, wer die Regeln überwachen soll und muss.
Wer ist in Bad Neustadt und im Landkreis Rhön-Grabeld verantwortlich?
Maximilian Pfister, Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, sagte auf Anfrage dieser Redaktion, dass die Stadt das Thema auf dem Schirm habe, Details aber noch in Klärung seien. Darunter falle beispielsweise, ob das Ordnungsamt Cannabis-Kontrollen durchführen wird. Bisher seien noch keine Regelungen getroffen worden.
"Für die Verfolgung und Ahndung der vor allem besitz- und konsumbezogenen Ordnungswidrigkeiten sind sachlich die Kreisverwaltungsbehörden zuständig", erklärt Melanie Hofmann, Pressesprecherin des Landratsamts Rhön-Grabfeld auf Anfrage. Die Sicherheitsbehörden –Landratsamts, Gemeinden sowie Polizeien – im Landkreis Rhön-Grabfeld seien sehr gut vernetzt, sagt sie.
Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel durch die Polizei festgestellt werden, würden anhand des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs geahndet, so das Landratsamt. Und: Auch die Kreisverwaltung könne im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigenständig tätig werden, heißt es weiter. Cannabis Social Clubs, in denen nicht kommerziell Cannabis angebaut werden kann, seien bisher im Landkreis keine angemeldet worden, erklärt Hofmann.
So äußert sich das Polizeipräsidium Unterfranken
Aber wie wird sichergestellt, dass die Regeln im Landkreis Rhön-Grabfeld eingehalten werden? "Die unterfränkische Polizei wird die Vorschriften des CanG [Anm. d. Red., Cannabisgesetz] durch Kontrollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten überwachen", erklärt Philipp Hümmer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken auf Nachfrage. Wenn Verstöße festgestellt werden, würden Maßnahmen zur Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung getroffen.
Hümmer erklärt auch, wie die Polizei mit der Abstandsregelung umgeht: Die gesetzlich einzuhaltenden Radien würden von der unterfränkischen Polizei stets im Einzelfall geprüft. Dies ergebe sich aus dem Erkennen von konkreten Gefahrensituationen, ob ein Verstoß vorliegen könnte. Im Zweifelsfall müssten auch Messungen vorgenommen werden, so der Polizeioberkommissar weiter.
Die Teillegalisierung von Cannabis bringt keine Änderungen an der Gesetzeslage zur Teilnahme am Straßenverkehr mit sich. Im Straßenverkehr sei die individuelle Verantwortung entscheidend, so Hümmer. "Wer Cannabis konsumiert, sollte sich bewusst sein, dass er möglicherweise nicht fahrtüchtig ist. Dadurch gefährdet er sich und andere", erklärt er weiter.