Als die Kreisklinik an die Rhön-Klinikum AG verkauft wurde, ging das angegliederte Medizinische Versorgungszentrum des Landkreises nicht mit an den neuen Klinikbesitzer über. Das MVZ blieb beim Kreis in der Gesellschaftsform einer sogenannten gemeinnützigen GmbH.
Jetzt beschäftigte sich der Kreistag mit der dadurch notwendig gewordenen Änderung des Gesellschaftervertrags der gGmbH MVZ Kreisklinik. Das Gremium hatte den Änderungen wie etwa der Bildung eines Aufsichtsrats bereits im Juli grundsätzlich zugestimmt. Allerdings musste mit der Regierung von Unterfranken noch die genaue Festlegung des künftigen Unternehmenszwecks abgeklärt und in einem neuen Gesellschaftervertrag festgelegt werden.
Landrat Thomas Habermann stellte klar, dass hinter der Weiterführung des MVZs durch den Landkreis keinerlei wirtschaftliche Interessen stehen. Das Stichwort für den künftigen Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums lautet vielmehr: Daseinsvorsorge. Die steht explizit in Paragraph eins, Absatz eins, des neuen Gesellschaftsvertrags, der dem Kreistag vorlag.
Zweck des kreiseigenen Medizinischen Versorgungszentrums ist demnach die Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis. Dafür soll das MVZ frei werdende allgemein- und fachärztliche Sitze übernehmen. Allerdings nur dann, wenn kein privater Arzt an der Übernahme dieses Sitzes interessiert ist, oder wenn durch die Übernahme des Arztsitzes eine Lücke in der Gesundheitsversorgung des Landkreises geschlossen wird. Das Kreis-MVZ wird also nicht in Konkurrenz zu anderen Ärzten oder Praxisgemeinschaften treten, betonte Habermann.
Klassisches Beispiel: Ein Arzt gibt seine Praxis aus Altersgründen auf und findet keinen Nachfolger. Dann, so Habermann, übernimmt das MVZ diesen Sitz. Gibt ihn aber wieder ab, wenn sich ein freiberuflicher Arzt findet, der ihn übernehmen möchte. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Arztstellen nicht für den Landkreis verloren gehen.