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Eyershausen
Mann schlägt nach Streit mit Hammer auf Auto ein und beschädigt es: Seine Partnerin und ihr Kind sitzen darin
Nach einer Wohnungsbesichtigung geriet ein Paar aneinander. Der Mann besitzt keine Fahrerlaubnis, beide hatten Drogen im Blut und fuhren trotzdem Auto.
Am Mittwoch musste die Polizei nach Eyershausen zum Streit eines Bochumer Paares ausrücken.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild) | Am Mittwoch musste die Polizei nach Eyershausen zum Streit eines Bochumer Paares ausrücken.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 19.04.2025 10:03 Uhr

Auf offener Straße eskalierte am Mittwochmittag ein Streit zwischen Lebenspartnern in Eyershausen, geht aus dem Polizeibericht hervor. Demnach stritten die beiden 37-Jährigen, die von Bochum nach Eyershausen zu einer Wohnungsbesichtigung gefahren waren, gegen 15 Uhr in der Eyershäuser Straße lautstark miteinander. Der Grund dafür war eine Meinungsverschiedenheit nach der Besichtigung.

Der Mann bedrohte seine Freundin mit einem Hammer, woraufhin sie in das gemeinsame Auto flüchtete. Dort schloss sie sich zusammen mit ihrem Kind ein. Ihr Partner schlug mit dem Hammer auf das Fahrzeug ein und verursachte dadurch einen großen Schaden an der Motorhaube.

Beide Partner fuhren unter Betäubungsmittel-Einfluss Auto

Er forderte die Frau auf, seine persönlichen Gegenstände herauszugeben. Sie warf diese, unter anderem eine geringe Menge Kokain, aus dem Dachfenster und fuhr davon. Ein Zeuge informierte die Polizei. Sie nahm den 37-Jährigen auf einem Feldweg in der Nähe des Tatorts in Gewahrsam.

Wie die Ermittlungen ergaben, hat er keinen gültigen Führerschein und stand zum Zeitpunkt der Fahrt von Bochum nach Eyershausen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Lebensgefährtin wurde ebenfalls auf die Dienststelle beordert, auch sie hatte Drogen im Blut.

Der 37-jährige Mann muss sich nun unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln verantworten. Gegen ihn wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, sodass er sich bis auf Weiteres der Frau nicht nähern darf.  Die Frau muss sich wegen des Fahrens mit Drogen im Blut verantworten.

 
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