
Die Blütenpracht auf den Rhöner Wiesen zieht alljährlich viele Besucher an. Ob Annika, Hahnenfuß, Waldstorchschnabel, oder die rosa-Blüten des Wiesenknöterich: Sie alle entfalten ihre ganze Pracht und begeistern die Wanderer in der Rhön. Weit verbreitet ist auch die blaue Lupine mit ihrem kerzenförmigen Blütenstengel.
Aber gerade ihr haben seit einigen Jahren Landratsamt, Naturschützer und Biosphärenreservat den Kampf angesagt. Denn sie ist kein typisches Gewächs der Rhön, sagte Landrat Thomas Habermann vor dem Kreisausschuss. Bekannt ist, dass die Lupinen sich in einem Umkreis von rund sechs Metern aussamen, und das soll verhindert werden.
Sie unterdrückt die heimischen Rhöner Wiesenblumen
Wie Landrat Thomas Habermann wusste, ist es mit einem einmaligen Abmähen nicht getan. Naturschützer wissen, dass die Lupine bis zu acht Jahre lang vor dem Aussamen abgemäht werden muss, bis sie vernichtet ist. Doch das allein ist nicht der Grund, dass das Landratsamt Rhön-Grabfeld der Lupine in der Rhön den Kampf angesagt hat, denn – was kaum einer weiß – die blaublühende Lupine gehört eigentlich überhaupt nicht in die Rhön. Außerdem unterdrückt die Pflanze durch ihre schnelle Ausdehnung die bunten Rhöner Wiesenblumen, sagen Rhöner Bergwachtler.

Hinzu kommt der Umstand, dass die Lupine Böden mit Stickstoff anreichert, weshalb viele der seltenen, an magere Standorte gebundene Pflanzen, nicht mehr wachsen können. Des Weiteren verschlechtert sie den Lebensraum für die Bodenbrüter, die auf die Magerwiesen-Standorte angewiesen sind, indem sie Nester überwuchert und den Vögeln kaum Nahrung insbesondere für den Nachwuchs liefert.
Mittelzusage für sechs Anträge zur Lupinenregulierung
Vorrangiges Ziel des Bekämpfungskonzeptes ist die komplette Beseitigung der Lupine aus den wertvollsten Bereichen in der Rhön durch Ausstechen der Pflanzen mit der vollständigen Wurzel. Solange es Lupinenmassenbestände gibt, ist es deshalb erforderlich, diese Bestände zu mähen oder die Blüten- oder Samenbestände abzuernten, bis auch diese Bestände durch Ausstechen beseitigt sind.
Leitender Regierungsdirektor Manfred Endres sagte vor dem Kreisausschuss, dass in diesem Jahr sechs Anträge durch den Landkreis Rhön-Grabfeld zur Lupinenregulierung gestellt werden. Der Kostenrahmen beträgt insgesamt 360.000 Euro. Für diese Anträge hat die Regierung von Unterfranken die Mittelzusage bereits erteilt. Es gibt dabei eine 90-Prozentige Förderung.
Konkret geht es dabei um den Bereich Hausen/Hauenstein- Kohlgrube, Bischofsheim, Ginolfs/Weisbach, Gemeinde Sandberg und Ostheim/Rhön Altenfeld sowie Hausen/Roth. Ausgenommen ist das Naturschutzgebiet Lange Rhön. Hier trägt der Freistaat Bayern die Gesamtkosten, da es sich um eine Maßnahme im Naturschutzgebiet handelt, erläuterte der Leitende Regierungsdirektor.
Dank für das Engagement vieler Ehrenamtlicher
Der Kreisausschuss stimmte den Maßnahmen zur Lupinenregulierung mit einem Gesamtfinanzierungsumfang von 360.000 Euro und einem darin enthaltenen Landkreisanteil in Höhe von 19.300 Euro zu. Vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel.
Landrat Thomas Habermann dankte den vielen Ehrenamtlichen, die sich in den vergangenen Jahren bereits bei der Lupinenmahd engagierten. Dank ging auch an den Freistaat Bayern für die vollständige Kostenübernahme im Naturschutzgebiet Lange Rhön.
Kreisrätin Birgit Reder-Zirkelbach brachte die Überlegung einer Vorortbesichtigung durch den Umweltausschuss, eventuell mit einem Arbeitseinsatz, ins Gespräch. Eine Idee, die der Landrat aufnahm und einen Termin, vermutlich im Herbst, vorsehen will. Eine Nachfrage von Kreisrat Karl Graf Stauffenberg nach der Hektargröße der betroffenen Fläche, soll ebenfalls nachgefragt werden.