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Leutershausen
Leutershausen: Standort für einen Mobilfunkmast gefunden
Der festgelegte Standort des neuen Mobilfunkmastes auf der Höhe zwischen Leutershausen und Hohenroth (Alternative 2, links unten).
Foto: Georg Straub | Der festgelegte Standort des neuen Mobilfunkmastes auf der Höhe zwischen Leutershausen und Hohenroth (Alternative 2, links unten).
Brigitte Chellouche
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:43 Uhr

Leutershausen soll eine stabiles Mobilfunknetz erhalten. Das wünschen sich die Bürger und auch die Gemeinde. Beim Standort der Mobilfunkantenne gab es jedoch verschiedene Ansichten und größere Diskussionen. Sogar eine Unterschriftenliste gegen verschiedene Örtlichkeiten wurde bei der Gemeinde eingereicht. Alles vor dem Hintergrund der vermeintlich schädlichen Strahlung.

Daraufhin suchte Bürgermeister Georg Straub gemeinsam mit dem Netzbetreiber Vodafone einen Standort, der weit genug von der Wohnbebauung entfernt liegt und gleichzeitig das gesamte Gemeindegebiet von Hohenroth mit Ortsteilen abdeckt. Den hat man jetzt gefunden. Er liegt auf der Höhe zwischen Leutershausen und Hohenroth, rechts der alten Straße von Leutershausen kommend. Der Mast wird eine Höhe von 40 Metern haben, die Entfernung zum nächsten Haus in Leutershausen beträgt 600 Meter, nach Hohenroth und Windshausen ist es weiter.

Fachmann vom Landesamt für Umwelt erklärt die technischen Hintergründe

Zum besseren Verständnis von Mobilfunk, Mast und Strahlung war Marcus de Ridder vom Landesamt für Umwelt aus Hof nach Leutershausen eingeladen worden, um den Bürgern die Wirkungsweise zu erklären. Sein spezielles Gebiet sind die elektromagnetischen Felder. Im Laufe seines Berufslebens habe er mehr als 2000 Messungen durchgeführt. Sein Vortrag bestand aus mehreren Teilen. Zuerst erklärte er den Begriff Elektromagnetische Felder. Diese Felder gebe es schon lange. Sie entstehen überall dort, wo Spannungsunterschiede auftreten: bei Elektrogeräten, Rundfunk, Fernsehen und Mobilfunk. Die Stärke des Magnetfeldes hängt von der Stromstärke ab und nimmt mit dem Abstand zur Quelle ab. Elektrische und magnetische Felder stehen in engem Zusammenhang. Die biologische Wirkung der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks gehorchen den gleichen physikalischen und biologischen Gesetzen.

Vom Gesetzgeber wurden Basisgrenzwerte für Bürger festgelegt, die überprüft werden. Jeder Sender (Mobilfunkmast) braucht eine Standortbescheinigung, die der Netzbetreiber beantragen muss. Die Sicherheitsabstände gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte. Die Bundesnetzagentur überprüft dies und erstellt die Genehmigung, erklärte de Ridder. Der Bauantrag für den Mast muss bei der Gemeinde eingereicht werden, ergänzte Bürgermeister Straub. Mit Studien wurde die niedrige Strahlung von Mobilfunkmasten bewiesen, betonte der Umweltfachmann.

Keine Hinweise auf mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen durch den Mast

Auf Nachfrage betonte de Ridder, dass man durch WLAN im Haus, Laptop und Handybenutzung etwas höherer Strahlung ausgesetzt sei, jedoch alles auf niedrigem Niveau. Sein Fazit zur Strahlung des Mobilfunkmastes: Es gibt keine Hinweise für mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen innerhalb der aktuellen Grenzwerte.

Zu dieser Thematik war zudem Frank Reichert von der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld anwesend, der davon berichtete, dass der Landkreis bemüht sei, die Mobilfunklücken in der Region zu schließen. Man sei Vodafone dankbar für die Zusammenarbeit. Seiner Ansicht nach würde die Strahlenthematik überbewertet. Mobilfunk sei wichtig für Gewerbe und Telemedizin. Es seien keine Risiken für die Bevölkerung vorhanden, wie auch de Ridder ausgeführt hätte. Am Ende der Veranstaltung waren aus dem Publikum kaum mehr Fragen gekommen, sodass sich Straub bei den Referenten für die umfangreiche Information bedankte.

 
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