Aus der Sicht der Bürgerinitiative Eigenwasser gab es im öffentlichen Teil der Sitzung besonders zwei Entscheidungen, die aus unserer Sicht hinterfragt werden müssen. Da ist einmal die Entscheidung, den Brunnen VB1O nun entgültig rüchzuverfüllen. Ein Gutachten, das die Bürgerinitiative und der Bund Naturschutz zu nicht geringen Kosten in Auftrag gegeben hatte, hatte festgestellt, dass nach einer Teilverfüllung noch genügend Wasser einer brauchbaren Qualität - bei nur geringem Reinigungsaufwand - zur Verfügung stünde. Wäre es also nicht sinnvoll, bei einer Teilrückfüllung jeweils noch einmal Wasserqualität und Ausschüttung zu überprüfen, um so eventuell Reserven zu haben? So können wir die obige Entscheidung nicht verstehen, da durch die Klimaveränderung unsere Gegend noch regenärmer werden soll und die vorhandenen Brunnen dann sicher noch mehr belastet würden. Mehr denn je ist also in Zukunft das Wassersparen angesagt. In diesem Sinne ist auch der abschlägige Bescheid auf die Anfrage eines Bürgers fragwürdig: Es wollte seine Wäsche mit Regen- oder Brunnenwasser waschen und das generell in die Satzung aufgenommen haben. Unnötige Verwaltungskosten würden so vermieden. Der abschlägige Bescheid wurde damit begründet, dass sonst eines Tages zu wenig Wasser abgenommen würde! Es ist also nach wie vor nötig, einen Antrag zu stellen, wenn man auf diese Weise Wasser sparen möchte. Wir können verstehen, dass man sich wegen der vorhergesagten Klimaveränderungen beim Zweckverband Mitte nach anderen Möglichkeiten der Wasserbeschaffung umsieht. Die wasserreiche Gegend des Streutales bei Mellrichstadt ist dabei ins Auge gefasst worden. Allerdings würden hierfür riesige Leitungskosten anfallen. Außerdem müsste man auf die Bedingung eingehen (siehe letzte Sitzung des Wasserzweckverbands Nord), auf alle eigenen Brunnen und damit auf alle bisherigen Investitionen zu verzichten. Man geriete deshalb in eine Abhängigkeit, die sich sicher auch auf die Wasserpreise auswirken würde.
Hans Schätzlein
97528 Zimmerau