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Leserforum: Denkmalschutz ist gerechtfertigt
Zum Artikel „Wird der Abbruchantrag genehmigt?” vom 24. Juni.
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.07.2015 13:38 Uhr

Das Eckhaus im Bad Neustädter Kurviertel, An der Wandelhalle 2, wurde 1794 erbaut. Es steht seit 1972/73 unter Denkmalschutz. Seit Jahrzehnten befindet es sich im Besitz des Rhönklinikums. Nun soll der Denkmalschutz auf Antrag des Rhönklinikums möglicherweise aufgehoben und das Haus abgerissen werden. Tatsächlich steht dieses Gebäude aber nicht ohne Grund unter Denkmalschutz. Die kunsthistorisch wertvolle und gehobene Innenausstattung befindet sich im Originalzustand und lässt Fachleute auf eine enge geschichtliche Verbindung zum Schloss schließen. Nach jahrzehntelangem Verfall wirkt das Objekt selbstverständlich wie ein Schandfleck. Zudem setzte man dem verwahrlosten Anblick mit einem scheußlichen Zigarettenautomaten noch die Krone auf.

In Münnerstadt gibt es einen Altstadtverein, der sich um die historisch gewachsene Identität seiner Stadt bemüht und außerordentlich erfolgreich ist. Am Beispiel des restaurierten Heimatspielhauses kann man sehen, das es sich lohnt, Historisches zu erhalten.

Haben wir nicht längst erkannt, das gerade das Typische und Unverwechselbare einer Region, einer Landschaft, eines Ortes für Urlauber und Besucher anziehend ist? „Regionalität” ist inzwischen ein Zauberwort, die Produkte der Region werden wieder wertgeschätzt. Wenn die Politik den ländlichen Raum fördern möchte, soll sie bitte nicht versuchen, mit den Metropolen zu wetteifern und nur auf neu, groß, modern und konsumorientiert setzen. Dieses Haus, so traurig sein Anblick im Moment auch sein mag, könnte den Platz bereichern, wenn man es erhält und restauriert.

Anette Potoradi

97616 Bad Neustadt

 
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    In diesem Fall die untere Denkmalschutzbehörde, also das Landratsamt Rhön-Grabfeld. Das Rhön-Klinikum ist ein mächtiger Konzern und möchte den Abbruch. Ich glaube nicht, dass sich das Landratsamt dagegen wehren kann.
    Hoffen wir, dass der Denkmalschutz erreichen kann, das Haus mit der bemerkenswerten Innenausstattung zu retten.
    Für was haben wir eigentlich einen Denkmalschutz, wenn man auf Antrag wieder abreissen kann?
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