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Leserbrief: „Auflage von 1951 wurde rechtswidrig festgesetzt“
Zum Bericht „Uns geht es um das Leben in der Streu“ am 10. März in dieser Zeitung nimmt Eichersmüller Andreas Wirsing Stellung:
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.03.2012 16:29 Uhr

Der Vorwurf, ich käme meinen vertraglich vereinbarten Fischeinsatzverpflichtungen nicht nach, ist schlicht falsch.

Bis 2009 wurden die geforderten 50 Forellen eingesetzt. Danach wurde ich genötigt, meine Aaleinsatzverpflichtung zu erfüllen. Nachdem ich am Markt keine Aalbrut beibringen konnte, wandte ich mich an den Fischereiverband Würzburg. Zu meinem Erstaunen wurde mir von dort erklärt, dass die Streu ein Salmonidengewässer sei und das Einsetzen von Aal verboten ist. Bei Zuwiderhandlung würde ich mich strafbar machen.

Ich gehe davon aus, dass jeder der Fischereiberechtigten im Besitz eines gültigen Angelscheines ist. Sehr schlimm, dass ich im wahrsten Sinne des Wortes von diesen „Fischereiberechtigten“ zu einer Straftat genötigt wurde. Dem Umstand der Vertragsänderung ist es zu verdanken, dass es nicht zu einer Rechtswidrigkeit meinerseits kam.

Im Bescheid des Landratsamts Rhön-Grabfeld vom 6. Juli 2011 wurde festgestellt, „dass (damals 30. Juli 1951) die Auflage bezüglich des Fischbesatzes rechtswidrig festgesetzt wurde“. Wenn in dem Bericht von „den“ vertraglichen Verpflichtungen gesprochen wird, so kann ich versichern, dass es keine weiteren die Anglerschaft betreffenden Vertragsinhalte gibt.

Es ist deprimierend festzustellen, dass sich renommierte Mellrichstädter Bürger vor einen Karren voller Lügengeschichten spannen lassen, das verschlägt mir die Sprache. Von einer Verleumdungsklage sehe ich ab, das ist unter meinem Niveau.

Mein Stauziel war, wie die Wasserschutzpolizei feststellte, in Ordnung. Durch den massiven Laubgang zu dieser Zeit verstopfte sich das Wehr meiner Mühle zum großen Teil. Nun versucht man von Anglerseite, mir eine Sorgfaltspflichtverletzung anzudichten.

Dazu sei Folgendes gesagt: Genau drei Tage vor dem „Drama im Flussbett der Streu“ kontaktierte ich Wilfried Daut wegen eines gestrandeten und verletzten Aals, zwecks Verwertung. Es wäre für Wilfried Daut ein Leichtes gewesen, mich bei der Übergabe des Aals über den Zustand im unteren Bereich der Streu zu informieren. Trotz der Handreichung meinerseits, hinsichtlich Tierschutz eine Selbstverständlichkeit für mich, wurde eine so wichtige Info zurückgehalten. Ich habe den Eindruck, man wollte mich bewusst „auflaufen“ lassen.

Was die Profitgier der Triebwerksbesitzer betrifft, was in einigen Forumsbeiträgen im Internet deutlich zur Sprache kam, muss erwähnt werden: Es standen gerade mal gute 120 Liter pro Sekunde (!) an meiner Mühle an. Der Stromertrag bezifferte sich in dieser extremen Schwachlastzeit auf „stattliche“ 1,09 Euro pro Tag. Erträge jenseits einer vernünftigen Kosten-Nutzenrechnung.

Und was das „schief angesehen werden“ betrifft, habe ich kein Problem damit. Da sollte Wilfried Daut sich mal bei einer gemütlichen Anglerrunde mit seinem Freund Karl-Peter Sturm zusammensetzen und überlegen, wer wohl die vielen ergebnislosen Attacken in den vergangenen Jahren angezettelt hat.

Andreas Wirsing 97638 Mellrichstadt

 
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