Gleich zu Beginn der Bauausschusssitzung teilte Bürgermeister Georg Straub dem Gremium mit, dass er ein erfreuliches Gespräch mit Landrat Thomas Habermann geführt habe. Das Thema war der Waldkindergarten der NES-Allianz. Selbstverständlich würde er ein solches Projekt unterstützen, versicherte der Landrat dem Bürgermeister. Er sei immer für die Einrichtung des Waldkindergartens gewesen, so das Landkreisoberhaupt.
Weiterhin wies Thomas Mauer auf den schlechten Zustand der Spielgeräte auf dem Spielplatz Leutershausen hin und bat um Abhilfe. Risse in der Zufahrt zum Baugebiet Eichen stellte Christof Herbert fest. Sie sollten möglichst noch vor dem Winter ausgebessert werden.
Vorfahrtsregelung wird geändert
Die Vorfahrtsregelung der Straße von Hohenroth zum Wald-Boden-Klima Info-Park wird geändert. Die einmündende Straße von Leutershausen kommend nach Hohenroth wird Vorfahrt erhalten, weil hier der Hauptverkehr läuft. Es werden neue Schilder angebracht. Zusätzlich wird eine weiße Markierung auf der Fahrbahn angebracht.
Im Auftrag von Vodafone soll ein Kommunikations-Stahlgittermast mit danebenstehender Systemtechnik auf einer Wiese am Waldrand von Leutershausen errichten werden. Der jetzige Standort wurde von der Gemeinde vorgeschlagen und wurde von den Bürgern akzeptiert. Das Gremium stimmte der Errichtung zu.
In Querbachshof soll eine Gerätehalle teilweise abgerissen und durch einen Anbau vergrößert werden. Das Grundstück ist erschlossen. Das im Bereich des Anbaus anfallende Niederschlagwasser kann versickern. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Holzlager- und Maschinenhalle wird gebaut
In der Hauptstraße in Hohenroth soll eine Holzlager- und Maschinenhalle gebaut werden. Die Zufahrt erfolgt von der Straße "Hinterm Dorf". Ein Anschluss an die Wasser- und Abwasserversorgung kann in der Ortsstraße Hinterm Dorf erfolgen. Hierzu bedarf es jedoch einer Erschließungsvereinbarung, in der sich der Antragssteller zur Übernehme sämtlicher Kosten verpflichtet. Alternativ könnte die Entwässerung über eine Anbindung an die Grundstücksentwässerung des eigenen Grundstücks sichergestellt werden. Dem stimmte der Ausschuss zu.
Ein Grundstück in der Bergstraße weist eine große Steigung auf. Daher sollen zwei Stützmauern mit einer maximalen Höhe von 1,40 Metern und einem Versatz von drei Metern errichtet werden. Dem stimmte der Bauausschuss zu, mit dem Hinweis, dass die maximale Höhe eines montierten Zauns mit Stützmauer an der Bergstraße 1,80 Meter betragen darf.