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Bad Königshofen
Kurse nach Corona: 50 Euro fürs Schwimmenlernen
Aus dem Kreistag: Kreis ändert Schwimmförderrichtlinien und überträgt die Abfallwirtschaft auf das Kommunalunternehmen
Schwimmkurse für Kinder werden weiterhin vom Kreis Rhön-Grabfeld gefördert. Hier ein Foto mit Flüchtlingskindern aus dem  Jahr 2016.
Foto: Alfred Kordwig | Schwimmkurse für Kinder werden weiterhin vom Kreis Rhön-Grabfeld gefördert. Hier ein Foto mit Flüchtlingskindern aus dem  Jahr 2016.
Michael Petzold
 |  aktualisiert: 28.12.2021 13:49 Uhr

An drei Tagen zusätzlich ist das kreiseigene Schwimmbad am Gymnasium in Bad Königshofen für Schwimmkurse geöffnet. Das gab Landrat Thomas Habermann in der Kreistagssitzung in der Frankentherme bekannt. Zuvor ist eine Änderung in Kraft getreten, die es auch künftig Kindern ermöglicht, für ihren Schwimmkurs eine Unterstützung von 50 Euro zu erhalten. Der Kreis fördert auf Initiative der SPD-Fraktion schon seit 2019 Schwimmkurse, was auf große Resonanz stößt. 70 Anträge mit 423 Personen wurden seitdem gestellt, gut 29 000 Euro wurden ausgezahlt. Nun kam aber auch die Staatsregierung auf die Idee, zum ersten Schul- oder Kindergartentag 50 Euro-Gutscheine zur Erlangung des Seepferdchen-Abzeichens auszugeben, sofern ein Schwimmkurs bis zum 13. September 2023 stattgefunden hat.

Große Nachfrage nach Schwimmkursen für Kinder 

Angesichts der großen Nachfrage nach Corona sei es fraglich, so Stabsstellenleiter Jörg Geier, ob tatsächlich alle Gutscheine bis zu diesem Datum eingelöst werden könnten. Andererseits bestehe die Möglichkeit einer Doppelförderung, was man auch nicht wolle.  Deswegen wurden die Förderrichtlinien so geändert, dass sichergestellt ist, dass alle Kinder die 50 Euro erhalten, ganz gleich, ob sie einen Gutschein erhalten haben oder nicht.                

Wegen der Änderung im Umsatzsteuerrecht für Kommunen wurde jetzt nach langer Vorbereitung die Aufgabe"Kommunale Abfallwirtschaft"auf das Kommunalunternehmen des Landkreises übertragen. Für die Verbraucher ändert sich dadurch erst einmal nichts, denn schon vorher hatte das Unternehmen den Müll abgeholt und entsorgt -allerdings bisher im Auftrag des Landkreises und nicht in eigener Sache. Wäre es bei den bisherigen Gepflogenheiten geblieben, wären künftig 19 Prozent Umsatzsteuer angefallen, was sich negativ auf die Gebührenentwicklung ausgewirkt hätte.

 
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