Erd- und Mauerarbeiten können nicht in Eigenregie geleistet werden. Gemeinde macht sich bereit für Bezirksrunde im "Schönheitswettbewerb".
Nachdem sich Salz erfolgreich am Kreisentscheid des Wettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden" beteiligt hat, will es sich nun fit für die Bezirksrunde machen. Zur Vorbereitung wird den betroffenen Gemeinden die Teilnahme an einem Seminar in Klosterlangheim angeboten, das von fünf Bewohnern aus dem Dorf besucht werden kann, berichtete Bürgermeister Martin Schmitt bei der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres.
Schmitt war der Ansicht, dass nicht nur Gemeinderäte an der Schulung teilnehmen sollten, sondern auch interessierte Bürger. Im Moment ist der 7. März von den Veranstaltern vorgeschlagen, doch dieser Termin kollidiert mit einer anderen Veranstaltung. Er wolle sich daher um einen Ersatztermin bemühen und nach Teilnehmern umhören.
Häuslebauer müssen noch warten
In diesem Zusammenhang erkundigte sich Kurt Mangold, wann Häuslebauer die kostenlosen Architektenleistungen in Anspruch nehmen können, die über die NES-Allianz in Aussicht gestellt worden sind. Schmitt bedauerte jedoch, dass er noch kein grünes Licht geben könne. Bisher sei noch keine Förderzusage von der Regierung eingegangen. Erst wenn der Bescheid vorliegt, können sich die Bauwilligen an die Verwaltungsgemeinschaft wenden.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung gab Schmitt bekannt, dass nicht, wie beabsichtigt, Erd- und Mauerarbeiten am neuen Feuerwehrhaus in Eigenregie geleistet werden können. Um den Termin für die Fertigstellung nicht zu gefährden, hatte der Bürgermeister einen Auftrag an die Firma Scheuplein, Bad Neustadt für knapp 100 000 Euro vergeben. Außerdem wurde ein zusätzlicher Auftrag im Außenbereich für 30 000 Euro an die Firma WD-Service aus Saal vergeben.
Zuschuss muss teilweise zurückgezahlt werden
Zu guter Letzt gab Schmitt bekannt, dass die Gemeinde einen Teil des Zuschusses für den Umbau des ehemaligen Kindergartens zurückzahlen muss. Bei der Auszahlung war zur Bedingung gemacht worden, dass die Einrichtung mindestens 25 Jahre in Betrieb ist. Für die fehlende Zeit müsse nun ein Betrag von 25 000 Euro rückerstattet werden.