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OSTHEIM
Klare Antwort auf die Frage „Wem gehören welche Leitungen?“
ewie
 |  aktualisiert: 16.05.2016 03:30 Uhr

Eine klare Regelung, welche Versorgungsleitungen zum Wasserzweckverband (WZV) Willmarser Gruppe gehören und welche als reine Ortsnetzleitungen gelten, beschlossen die Vertreter der Mitgliedsgemeinden Ostheim, Willmars und Nordheim bei ihrer jüngsten Sitzung.

In der Verbandssatzung heißt es, dass Anlagen zur Wassergewinnung, -förderung, -aufbereitung, -speicherung und -zuleitung zu den Ortsnetzen bis zum Übergabeschacht zu den Verbandseinrichtungen gehören, mit Ausnahme der reinen Ortsnetzleitungen nach dem Übergabeschacht.

Wie der Verbandsvorsitzende, Ostheims, Bürgermeister Ulrich Waldsachs, erklärte, gab es in vier Fällen keine eindeutige Zuordnung, da die Leitungen mitunter eine Doppelfunktion erfüllen. Daher sollten dazu noch einmal klarstellende Beschlüsse gefasst werden. Dabei ging es um die Hauptleitung zwischen dem Hochbehälter Ostheim und dem Übergabeschacht, die Hauptleitung zwischen dem Wasserwerk und dem Hochbehälter Filke, die Hauptleitung zwischen dem Wasserwerk, dem Übergabeschacht Neustädtles und dem Hochbehälter Königsburg sowie um die Verbindungsleitung von der Pumpstation an den Kirschbergen in Ostheim zum Hochbehälter Oberwaldbehrungen.

Die Verbandsversammlung traf die Feststellung, dass die genannten Leitungen dem Verband zugehörig sind. Angemerkt wurde zudem, dass Hausanschlussschieber und Hydrantenleitungen grundsätzlich den Ortsnetzleitungen zuzuschreiben sind.

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss war dann auch klar geregelt, dass der WZV den für das kommende Jahr geplanten Austausch der Graugussleitungen zwischen dem Hochbehälter Ostheim und dem Übergabeschacht übernimmt.

Wie die bei der Sitzung anwesenden Wasserwarte Thomas Graumann und Peter Schulze erläuterten, muss die Maßnahme nicht in offener Bauweise durchgeführt werden. Es reichen sogenannte Kopflöcher, durch welche die neuen Leitungen geschoben werden. Die Kosten werden auf 60 000 Euro geschätzt. Im Haushalt 2017 werden die Mittel eingestellt.

Combo statt Caddy

In die Jahre gekommen ist der VW-Caddy der Wasserwarte. Die für den TÜV notwendigen Reparaturen wären nicht mehr wirtschaftlich. Die Ratsleute sprachen sich für die Beschaffung eines gebrauchten Opel Combo im Rahmen der Haushaltsmittel aus.

Im Zuge der Umstellung des Telefonanschlusses auf IP-Telefonie muss auch die Fernwerktechnik durch die Firma Siemens eingerichtet werden. 25 000 bis 30 000 Euro sind zu veranschlagen. Ein Ärgernis ist, dass die Telekom zwischenzeitlich und entgegen der Absprache, wie Waldsachs bemerkte – bereits auf Digital umgestellt und die bisherige Technik abgestellt hat. Dadurch werde der Betrieb gestört, sie seien über das Telefonnetz nicht erreichbar und es gebe Probleme mit der Fernmeldetechnik, weshalb sie häufiger die Anlagen zur Kontrolle aufsuchen müssten, beklagten die Wasserwarte.

Da das Wasserwerk in Willmars und etliche Bereiche des Verbandsgebietes in Funklöchern liegen, funktioniert auch die Handyverbindung nur eingeschränkt. Nach den Worten des Verbandsvorsitzenden hat die Verwaltung bereits mehrfach die Telekom kontaktiert und man hofft, dass der Missstand behoben wird.

Kürzlich waren von der Gemeinschaftsversammlung der VG Ostheim die pauschalen Sätze für Leistungen, die die Verwaltung für die Verbände erbringt, festgelegt worden. Kämmerer Marc Huter legte den Vertretern des Wasserzweckverbandes dazu umfangreiche Berechnungen auf Grundlage der Erfahrungswerte aus den vergangenen vier Jahren und des in den kommenden vier Jahren zu erwartenden Aufwands vor. Demnach errechnet sich für den WZV im Kalkulationszeitraum bis 2019 ein jährlicher Betrag von 29 800 Euro. Die Verbandsräte nahmen die Regelung an.

Höhere Unterhaltskosten

Huter informierte auch über die vorläufige Jahresrechnung 2015. Im Verwaltungshaushalt sind knapp 50 200 Euro überplanmäßige Ausgaben entstanden. Diese sind begründet durch höhere Unterhaltskosten für die Wasserversorgungsanlagen und die im Ansatz unberücksichtigt gebliebene Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes aus den Vorjahren. Der Vermögenshaushalt weist außerplanmäßige Ausgaben von knapp 7000 Euro auf. Diese resultieren aus der Nachbuchung von Zuführungen an die Sonderrücklage Leistungsentgelt.

 
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