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WARGOLSHAUSEN
Klage gegen Windpark Wargolshausen zurückgewiesen
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:40 Uhr

Einen weiteren Etappensieg hat „Regio E² – Regionale Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ hinter sich, mehr indirekt, weil die Klage, die jetzt zurückgewiesen wurde, gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld gerichtet war und „Regio E²“ wegen des Betreiberwechsels dann „Regio E² Windpark GmbH & Co. KG“ nur beigeladen war.

Ein Ehepaar hatte im Dezember 2014 gegen den Genehmigungsbescheid vom 17. November 2014 für den „Windpark Wargolshausen“ und besonders gegen die Windkraftanlage 1, die ihrem Wohnhaus am Nordrand von Wargolshausen am nächsten liegt, vor dem Verwaltungsgericht Würzburg geklagt.

Wie berichtet, gehören zehn Windkraftanlagen zu dem Gesamtprojekt „Windpark Wülfershausen“, drei kommen als „Windpark Wargolshausen“ dazu, die immissionsrechtlichen Genehmigungen wurden vor dem Inkrafttreten der 10-H-Regelung erteilt. Die Höhe der geplanten Anlagen betrug zunächst 199 Meter, inzwischen stieg der Bauherr jedoch auf den Typ „Enercon E 115“ um, der rund 193 Meter hoch ist. Die Klage bezieht sich auf die Genehmigung des Landratsamtes für den alten Typ, damals ging es noch um „Nordex N 117/2400“, Höhe 199 Meter.

Begründet wurde die Klage seitens des Ehepaars unter anderem mit „erheblichen unzumutbaren Belastungen“ bezüglich des Schalls, ihr Wohnhaus sei nur 1300 Meter von der nächsten Anlage entfernt. Sie führten insgesamt „optisch bedrängende und umzingelnde Wirkung“ der Anlagen an, sowie Belästigungen durch die nächtliche Beleuchtung und einen Verstoß gegen die gebotene Rücksichtnahme. Außerdem seien die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Begutachtung bezüglich der Vögel nicht fehlerfrei, hieß es.

10-H-Regelung nicht anwendbar

Das Verwaltungsgericht begründete die Klageabweisung (die Kosten trägt der Kläger) unter anderem damit, dass die 10-H-Regelung nicht rückwirkend angewendet werden kann. Es handle sich nicht, wie von den Klägern behauptet, bei den Windparks Wülfershausen und Wargolshausen um eine Einheit, weil sie mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt sind. Auch die anderen angeführten Argumente werden als nichtzutreffend abgewiesen, es gebe keine Verfahrensfehler, die zur Aufhebung der Genehmigung führen müssten, heißt es in der Begründung. Auch die „optisch bedrängende Wirkung“ wird verneint, diese sei laut Rechtsprechung dann nicht vorhanden, wenn der Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnhaus mehr als das Dreifache der Höhe beträgt, was hier gegeben ist.

Einen Verstoß gegen die gebotene Rücksichtnahme kann das Gericht auch nicht erkennen. Wer im Außenbereich wohne, müsse grundsätzlich mit der Errichtung von Windkraftanlagen mit optischen Auswirkungen rechnen.

Die Genehmigungen in den vom regionalen Planungsverband ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Windkraft können letztendlich nicht verhindert werden, bestätigten Jürgen Rüth und Harald Schwarz von Regio E² sowie Jürgen Härtig vom Anlagenhersteller Enercon in einem Gespräch. Die Rechtmäßigkeit und das Einbringen aller geforderten Gutachten wurden vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Bereits im vergangenen Jahr wurde vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass für den Umstieg auf einen anderen Windradtyp kein neues Genehmigungsverfahren notwendig ist. Ob sich die Genehmigungsbehörden von Windkraftgegnern beeinflussen lassen, alle Fristen bis zum letzten Termin ausdehnen und damit die bisher vorliegenden Gerichtsurteile nicht zügig umsetzen, fragen sich die Bauherren, die schon viel Geld im Vorfeld investiert haben.

Zusätzliche Auflagen

Am 27. Juli 2017 ist nun die Umgenehmigung vom Landratsamt für den Wechsel der Windradtypen eingetroffen, die schon am 14. April 2016 für überflüssig erklärt wurde. Obwohl in den bestehenden Genehmigungen schon weitreichende Regelungen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse aufgenommen worden waren, was die Obere Naturschutzbehörde für ausreichend erklärt hatte, wurden der Regio E² nachträglich weitere Vorgaben für Abschaltungen auferlegt. Das sei „nicht gerechtfertigt und nicht nachvollziehbar“, dagegen müsse man jetzt erneut klagen, erklärten Rüth und Schwarz.

Bewusste Verzögerung?

„Bewusste Verzögerung“ werfen die Bauherren dem zuständigen Ministerium und dem Landratsamt vor und haben eine Klage eingereicht, sie wollen Schadensersatz für entgangene Umsätze wegen der Verzögerungen, denn die Vergütung für eingespeisten Strom verringere sich stetig.

„Wir haben alles richtig gemacht, diese Gangart ist völlig unverständlich.“ Immerhin sei es ja Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich gewesen, der 1500 Windkraftanlagen in Bayern für die notwendige Energiewende gefordert hat. Vielleicht werde darauf gehofft, dass die Bauherren unterhalb der Rentabilitätsgrenze landen und ihre Projekte stoppen? „Aufgeben ist für uns keine Option“, sagen Rüth und Schwarz.

Erklärung

Wie Stefan Helfrich vom Landratsamt mitteilt, kann das Wargolshäuser Ehepaar gegen das genannte Urteil Berufung einlegen, wenn die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen wird.

Zu weiteren am Verwaltungsgericht Würzburg anhängigen Klagen gegen die Erstgenehmigungen liegen noch keine Entscheidung vor. Auch gegen die Genehmigungen nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsgenehmigungen wegen Typwechsel im Windpark Wülfershausen und Wargolshausen) vom 27. Juli 2017 wurde Klage erhoben.

Die Anlagen dürfen – bis auf Weiteres – errichtet werden, weil sowohl die Genehmigungen vom 17. November 2014 als auch die Entscheidungen vom 27. Juli 2017 auf Antrag der Betreibergesellschaft für sofort vollziehbar erklärt wurden.

 
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  • H. S.
    Ein Klatsche für die Windkraftgegner! Nachdem der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muß, schauen wir doch mal, wie oft der noch in Berufung gehen will...
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  • H. E.
    nur mal so ein Hinweis: "Wir" sind für Windkraft mit Vernunft. Bedeutet im Klartext:
    Ein Windpark dort, wo auch Wind weht, z.B: Rhön/Truppenübungsplatz. Bedeutet im
    Klartext: Deutschland würde im EU-Vergleich nicht mit an der Spitze liegen; Näheres siehe "Top-Tarif"; 1. Platz Dänemark, 2. Platz Deutschland; Woran`s nur liegt?

    Ihre "Kommentar-Kurzberichte" zeigen, dass bei Ihnen eine "Energiewende" mit Sinn
    keine Rolle spielt. Sie sind eines von den vielen billigen "Opfern" einer abnormalen WEA-Lobbyisten -Politik, bei wenig Verstand. Getreu dem Motto: "Nach mir die Sintflut".
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  • H. E.
    Selbst WEA-Lobbyisten wie z.B. Herr Lackmann sprechen von einem Subventionswahnsinn.
    Eine Kommission zur Untersuchung der EEG-Umlagen kommt zu dem Ergebnis, dass diese
    bezüglich Klimaschutz und Innovationen kontraproduktiv wirkt und lediglich hohe
    Subventionen generiert. Die Kommission fordert, dass die EEG-Umlage ersatzlos zu streichen
    ist. Quelle www.ulrich-richer.de/fakten/wirtschaftlichkeit/subvention..

    Tagesspiegel 2015; Transparency Studie "Lobby Regeln in Deutschland zu lax". In vielen EU-Ländern gibt es nach Einschätzung der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International noch zu viel Spieraum für Mauscheleien zwischen Politikern und Lobbyisten.

    Nunja, die "Gefälligkeits-Winke-Winke-Genehmigungen" zum Vorteil der WEA-Lobbyisten
    sind bekannt. "Spiegel" berichtete 2016 über den Lobbyisten-Filz, Gde. Wülfershausen.

    Randbemerkung: Selbst das Gde.-Oberhaupt v. Wülfershausen blendet einen "grünen" Lungenflügel zum Weiterleben aus; Warum nur?
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  • W. R.
    Im Namen des Volkes???
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  • H. E.
    oder im Namen der Partei?

    Beamte -Pflichten:
    Die Grundpflichten der Beamten werden als "Dienst- u. Treupflichten" bezeichnet
    und gem. § 60 BBG definiert. Dort heißt es: Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufganbe unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen...
    Hinweis : Inhalt wird für Bedienstete des Freistaates Bayern im inhaltsgleichen
    § 33 Beamtenstatusgesetz geregelt.

    Na, unsere Regentschaft BK Merkel incl. "Grüne-Energie-Angehauchten", bzw.
    mögliche "Parteitrittbrettfahrer" stellen ihr Eigenwohl demnach auf Kosten ihrer
    Umwelt über dem Allgemeinwohl.

    Anmerkung für WEA-Projektanten Herrn Rüth/Schwarz: Streutaal, Saaletal,
    Grabfeld sind lt. Windatlas Schachwindgebiete! Wußten Sie das nicht?
    Meinen Sie, ein in der Selbstverantworlichkeit stehender Betrieb würde sein
    Kaptial in eine Wasserkraftwerk in der Wüste investieren?

    Fazit: "Bitte mal an die eigene Nase zupfen"!
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  • H. E.
    Ein Urteil des "Königlich Bayerischen Amtsgericht aus der "guten alten Zeit" des Königsreichs Bayern vor 1914 unter der Regentschaft des Prinzregenten Luitpold?

    "Pro & Contra" zur Energiewende unter Regentschaft von BK A. Merkel incl. ihrer Hilfsgenossen
    durften nämlich nicht diskutiert werden . Es bestand ja das Angebot von M. Willenbacher, Sprecher für erneuerbare Energien. Siehe Buch "Mein unmoralisches Angebot an BK A.Merkel"
    erschienen 2013, Herder-Verlag.
    Prof. H.W. Sinn des ifo- TUM-Symposium "Energiewende in Deutschland" sieht bereits seit 2011
    in den Deutschen "energiepolitische Geisterfahrer", Näheres über ifo-Mediathek.
    Deutsche Wirtschaftsnachrichten 2013: EU will Energiewende kippen.
    Vergütungssystem des EEG gleicht geringe Leistung auf schlechten WEA-Standort mit einem Bonus aus.

    Das bezahlt der Bürger über seine Stromrechnung!

    Mit welcher Begründung fordern nun RegioE2-Rüth/Schwarz für diese "energiepolitische Geisterfahrt/Unmoral" Schadensersatz?
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