Die Feuerwehrleute in Aubstadt können sich freuen, denn der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag den Auftrag für ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 10) an die Firma MAN Truck&Bus Deutschland in Landau vergeben. Den feuerwehrtechnischen Aufbau übernimmt die Firma Albert Ziegler aus Giengen. Bei der Ausschreibung der feuerwehrtechnischen Ausstattung und Beladung gibt es eine gesonderte Ausschreibung. Dann wird der Gemeinderat erneut darüber beraten und beschließen.
Auch in Aubstadt stand dann die Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge auf der Tagesordnung. Den anwesenden Eltern sagte der Bürgermeister, dass die Anhebung notwendig ist. In der Vergangenheit hatte man die Kindergartengebühren des gemeindlichen Kindergarten nicht kalkuliert, sondern lediglich, wenn erwünscht um einen Pauschalbetrag erhöht. Dies hatte zur Folge, dass der Kindergarten in den Jahren 2019 bis 2023 ein Defizit von 478.329 Euro verzeichnete. Nun kommen noch die steigenden Personalkosten hinzu. Danach würde der Kindergarten in diesem Jahr ein Defizit in Höhe von 181.567 Euro ausweisen.
"Dem müssen wir als Gemeinde entgegenwirken und das ist auch der Grund, der zur Erhöhung der Gebühren in unserem gemeindlichen Kindergarten führt." Dabei geht es sowohl um die Krippenkinder als auch die Kindergartenkinder. Hier spielt der Zeitraum der Betreuung eine Rolle. Diese kann zwischen drei Stunden und bis zu zehn Stunden am Tag betragen. Entsprechend erhöhen sich die Beiträge. Vertagt hat das Gremium den Erlass einer neuen Gebührensatzung und einer neuen Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung. Hier wird man sich erst noch einmal beraten und dann entscheiden.
Bauschutt-Lager wird nach dem 30. Juni geschlossen
Zustimmung gab es für den Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Aubstadt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Waltershausener Weg." Grünes Licht gab das Gremium für den geplanten Rückbau der Dachkonstruktion sowie einer teilweisen Erneuerung der Außenwand einer Scheune in Aubstadt. Wichtig war es, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Dann ging es um die Straßen- und Bestandsverzeichnisse. Sie bilden die Grundlage speziell für Baurecht, teilweise Straßenverkehrsrecht, Straßenreinigung, Winterdienst und Sondernutzungen, sagte Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner.
Deshalb ist jede Gemeinde, so auch Aubstadt verpflichtet, für sonstige öffentliche Straßen ein Bestandsverzeichnis zu führen und bei einer Berichtigung die erforderlichen Eintragungen oder Änderungen auf den Karteikarten vorzunehmen. Dabei geht es um Straßennamen, Hausnummern, Flur-Nummern oder auch Schreibfehler. Dazu lag dem Gemeinderat eine Auflistung der gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwege aus dem Gemeindegebiet Aubstadt vor. Dann ging es in der Sitzung um die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese entspricht längst nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Dem Gemeinderat lag nun der Entwurf der neuen, an die aktuelle Rechtslage angepasste Verordnung samt Straßenverzeichnis zur Billigung vor. Dagegen gab es keine Einwände.
Vorgelegen hat dann die Jahresrechnung, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres beschlossen werden muss. Sie dient dem Nachweis der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr. Aufgelistet ist ebenfalls der Stand der Rücklagen und der Verbindlichkeiten am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres. Dazu lag eine Zusammenstellung der wichtigsten Eckdaten zum Jahresabschluss 2023 vor. Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Bürgermeister noch über das Zwischenlager für Bauschutt im Bereich der Neumühle. Dieses Zwischenlager kann nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres genutzt werden und wird dann geschlossen.