zurück
Nordheim
Keine Diskussion: Reservierungen von Grabstätten sind in Nordheim künftig nicht mehr möglich
Dem lückenhaften Gesamtbild auf Nordheims Friedhof soll ein neuer Gemeinderatsbeschluss entgegenwirken. Reservierungen einzelner Grabstätten sind demnach nicht möglich.
Foto: Tanja Heier | Dem lückenhaften Gesamtbild auf Nordheims Friedhof soll ein neuer Gemeinderatsbeschluss entgegenwirken. Reservierungen einzelner Grabstätten sind demnach nicht möglich.
Tanja Heier
 |  aktualisiert: 20.10.2023 03:30 Uhr

Deutlicher Gesprächsbedarf herrschte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Nordheim bei der Grundsatzregelung zur Vergabe von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung. Auf Grund des starken Wandels in der Bestattungskultur und daraus resultierenden Veränderungen der Grabbelegungen auf den kommunalen Friedhöfen stand an, einen Grundsatzbeschluss zur Zuweisung von Grabstätten durch die Verwaltungsgemeinschaft Fladungen zu fassen.

Bürgermeister Thomas Fischer erklärte, dass künftig immer mehr Grabstätten, und hier vor allem Gräber für Erdbestattungen (Einzel- und Doppelgräber), eingeebnet und nicht zeitnah neu belegt werden. Es entstehe somit ein sehr lückenhaftes Gesamtbild.

Grabstätten werden künftig zugewiesen

Um dem entgegen zu wirken und Flächen für mögliche andere Bestattungsarten wie Urnenerdgräber oder naturnahe Bestattungen freizuhalten, sollte die Friedhofsverwaltung Grabstätten künftig zuweisen. Weiterer Pluspunkt dieser Regelung: Diskussionen mit Hinterbliebenen entfallen.

Die Mandatsträger waren ohne Gegenstimme dafür, dass neue Gräber grundsätzlich in der bereits bestehenden, numerischen Reihenfolge belegt werden; bestehende Lücken sind vorrangig aufzufüllen. Reservierungen können generell nicht durchgeführt werden, hieß es im Gremium.

Versorgungslücken werden geschlossen

Am Thema Glasfaserausbau kommt derzeit kein Gemeinderat vorbei. Auch in Nordheim stand dieser wieder auf der Tagesordnung. Im Mai 2022 gab das Gremium grünes Licht für eine Beteiligung an einer Breitbandinitiative des Landkreises, mit der Versorgungslücken im Glasfasernetz erkundet und geschlossen werden sollen. Vor wenigen Monaten brachte der Bund ein neues Förderprogramm (50 Prozent) auf den Weg, welches vom Freistaat Bayern um 40 Prozent auf 90 Prozent aufgestockt wurde. Allerdings müssen sich Kommunen bis Mitte Oktober darum bewerben.

Für das Gemeindegebiet Nordheim wurden 168 förderfähige Adressen ermittelt. Bei einem Ausbau aller genannten Anwesen beträgt der kommunale Eigenanteil 116.000 Euro. Anders als nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie müssen gemäß der Gigabitrichtlinie 2.0 alle förderfähigen Adressen betroffener Gemeinden oder abgrenzbarer Verwaltungsbezirke/Ortsteile ausgebaut werden. Eine Herausnahme einzelner Adressen bzw. Ortsbereiche ist nur mit einschlägiger Begründung möglich – wobei alleine die Argumentation "hohe Ausbaukosten" nicht ausreiche, wie Bürgermeister Thomas Fischer betonte.

Glasfaserausbau: Keine Kosten für die Bürger

"Wenn wir zukunftsfähig bleiben wollen, müssen wir das machen", so das Ortsoberhaupt überzeugt. Einem Zuhörer wurde dazu das Wort erteilt. Der Bürger wollte wissen, welche Anschlusskosten für seinen privaten Haushalt anfallen würden. Klare Antwort: "Gar keine, das Ganze ist bis ins Haus hinein kostenfrei."

Der Gemeinderat beschloss, dass alle nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 als förderfähig geltenden Adressen mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz ausgebaut werden sollen. Die Antragstellung sowie die Abwicklung des Infrastruktur-Förderverfahrens erfolgt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Fladungen und der Gemeinde Willmars, wobei die Gemeinde Nordheim als Leitkommune agiert. Ein Förderantrag wird beim Projektträger eingereicht.

Scherben im Tretbecken

Am Ende bat Gemeinderätin Susanna Petzold darum, sich Gedanken um den Bodengrund des Nordheimer Tretbeckens zu machen. Hier lägen öfter schlecht erkennbare Glasscherben, wies sie auf das Verletzungsrisiko hin. Vielleicht sei es sinnvoll, einen befestigten Untergrund anzubringen.

Thomas Fischer strich heraus, dass die Einfahrt in den Schulhof der Grundschule grundsätzlich verboten ist. "Eigentlich müsste dies auch ohne Verbotsschilder selbstverständlich sein", appellierte er an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Nordheim
Tanja Heier
Bestattungskultur
Erdbestattungen
Grundschule Sommerach
Gräber
Kostenfreiheit
Stadt Dettelbach
Thomas Fischer
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top