
Der Klimawandel macht ein Umdenken in vielen Bereichen des Lebens zwingend erforderlich. Der Behördenapparat ist allerdings so manches Mal träge und braucht stets eine Weile, bis Neuerungen umgesetzt werden. Das bekommt derzeit Edgar Schmitt in Niederlauer zu spüren, weil eine Gestaltungssatzung ihm verbietet, eine Photovoltaikanlage auf seinem Anwesen zu installieren.
Der Künstler hat schon vor einer Reihe von Jahren den Zehnthof in Niederlauer erworben und nach und nach saniert. Auf einem Nebengebäude hat er bereits eine Photovoltaikanlage installiert, nun möchte er auch das Dach des Hauptgebäudes für die Stromgewinnung nutzen. Doch das Vorhaben ist genehmigungspflichtig und die Gestaltungssatzung von Niederlauer verbietet den Einbau, weil das Dach von der Durchgangsstraße aus zu sehen ist.
Bürgermeister beobachtet ein Umdenken
Diese Regelung hält Schmitt jedoch für überholt. "Eigentlich müssten die Prioritäten inzwischen anders gesetzt werden", meint der Künstler. Er hat nach eigenen Angaben bei der Sanierung des weitläufigen Anwesens stets auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit geachtet und auch schon verschiedene künstlerische Veranstaltungen ausgerichtet – Tatort-Kommissar Michael Fitz hat sogar bereits in einer der Scheunen musiziert. "In Zeiten des Klimawandels müssten alle natürlichen Ressourcen genutzt werden, die zur Verfügung stehen", meint Schmitt.
Niederlauers Bürgermeister Holger Schmitt erkennt wohl ein Umdenken, doch noch sei die Gemeinde an ihre Satzung gebunden. Das Thema wird aber in die Diskussion kommen und innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wird auch bereits über eine Revision nachgedacht, erklärt das Ortsoberhaupt. In Niederlauer ist vor längerer Zeit einmal in einem ähnlichen Fall eine Ausnahme erteilt worden. Im Fall des Centhofs kommt jedoch hinzu, dass das Hauptgebäude an der Straße denkmalgeschützt ist, was die Angelegenheit besonders problematisch macht, gibt Schmitt zu bedenken, da habe das Landesamt für Denkmalpflege auch noch ein Wort mitzureden.
Normalerweise ist die Montage von Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei, weiß Oberregierungsrat Manfred Endres. Die Städte im Landkreis haben jedoch Gestaltungssatzungen, die das Thema regeln. Ausnahmen zu erteilen, fällt in das Hoheitsgebiet der Kommunen, allerdings sind auch denkmalschützerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Noch keine Ausnahmen in Bad Neustadt
In Bad Neustadt wird genauso verfahren wie in Niederlauer, berichtet Stadtbaumeister Michael Wehner. In der Gestaltungssatzung für die Altstadt steht ausdrücklich, dass Photovoltaikanlagen nur auf Dächern geduldet werden, die nicht von der Straße aus einsichtig sind. "Von dieser Vorgabe wird nicht abgewichen". Er kann sich auch nicht daran erinnern, dass schon einmal eine Ausnahme erteilt worden ist.
Der Stadtbaumeister ist aber überzeugt, dass sich an dieser Regelung in Zukunft etwas ändern wird. Im nächsten Jahr soll die Gestaltungssatzung überarbeitet werden und dabei werde das Thema sicherlich eine Rolle spielen. Er denkt, dass auch bei Neubaugebieten die Installation von Photovoltaikanlagen obligatorisch werden könnte. Auch andere Themen, in denen es um die Schonung von Ressourcen geht – wie etwa die Behandlung von Oberflächenwasser -, werden in Zukunft in den Bebauungsplänen stärker berücksichtigt.