Unerlaubte Ablagerungen neben den Sammelbehältern für Glas, Metall und Papier sorgen in Bischofsheim und seinen Stadtteilen immer wieder für Ärger. Aktuell in Wegfurt. Nicht nur, dass größere Kartons – mit Adressaufkleber – nicht in der Tonne, sondern daneben entsorgt wurden, sondern es wurden auch Teppiche abgeladen.
Egon Sturm brachte das Thema im Stadtrat zur Sprache. "Es ist nicht akzeptabel", sagte er. Vor allem da Teppiche grundsätzlich nicht über die Abfallcontainer entsorgt werden. "Die Unvernunft ist nicht zu begreifen." Bürgermeister Georg Seiffert stimmte zu. "Ich verstehe die Vorgehensweise nicht, es ist nicht nachzuvollziehen." Eine Kameraüberwachung des Bereichs sei aus rechtlichen Gründen sehr schwierig.
Egon Sturm bat die Bevölkerung aufmerksam zu sein und gegebenenfalls Verursacher direkt anzusprechen beziehungsweise der Stadt einen Hinweis zu geben. "Wenn wir Anhaltspunkte haben, dann gegeben wir das weiter. Es gab schon Fälle, die verfolgt wurden", ergänzte Seiffert.
Weiter keine Gerätehütten erlaubt
Der Bebauungsplan der Feriensiedlung Osterburg in Haselbach untersagt den Bau von Gerätehütten. Nun lag dem Stadtrat ein solcher Antrag vor. Die Stadträte waren sich einig, dass sie keinen Präzedenzfall schaffen wollen. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Anträge folgen werden. Hinzu komme, dass durch solch eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglicherweise eine grundlegende Änderung des Bebauungsplanes notwendig werden würde. Die geschäftsleitende Beamtin Ulla Sippach: "Die Grundlagen der Planung wären nicht mehr gegeben. Wir müssen uns die Grundsatzfrage stellen ob wir das wollen." Mit vier Ja und sieben Nein Stimmen wurde beschlossen, dass auch künftig Gerätehütten in der gesamten Osterburgsiedlung nicht zulässig sind.
Das Ebertsholz ist eine weitere Feriensiedlung in Bischofsheim, in der heute aber nicht mehr nur Ferienhäuser, sondern auch feste Wohnsitze vorhanden sind. Auch hier ging es um eine Grundsatzfrage. Laut Bebauungsplan sind Einzäunungen nur durch "Anpflanzung standortheimischer Hecken (lebende Zäune) oder in Form von sockellosen senkrechten Holzstaketenzäunen" zulässig. Jägerzäune und ähnliches seien unzulässig.
Bepflanzung erforderlich
Der Stadt liegen zwei Anträge vor, die Grundstücke sollen mit Doppelstabmattenzaun eingefriedet und die bestehenden Hecken entfernt werden. Die Stadträte waren einstimmig der Ansicht, dass ein reiner Metallzaun ohne Bepflanzung den Charakter des Wohngebiets verändern würde. So wurde zwar der Doppelstabmattenzaun genehmigt, aber dennoch müsse eine Bepflanzung zwingend erfolgen, beziehungsweise könne die bestehende Hecke erhalten werden.
Für das Anwesen Josefstraße 10 in Bischofsheim wurden Fördermittel nach dem Kommunalen Förderprogramm in Höhe von 50.000 Euro bewilligt.
Aus nicht öffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben, dass folgende Aufträge für die Generalsanierung des Kindergartens in Oberweißenbrunn vergeben wurden: Baumeisterarbeiten an die Firma Theo Hahn, Zeitlofs, für 296.486 Euro, Zimmererarbeiten an die Firma Leo Baumeister, Unterweißenbrunn, für 90.988 Euro, Dachdecker- und Klempnerarbeiten an die Firma Europa-Dach, Zella-Mehlis, für 100.366 Euro.
Ein Ersatzfahrzeug für die Wasserversorgung wird vom Autohaus Kehm, Bad Neustadt für 41.241 Euro beschafft.
Zwei Nachträge wurden für die Kläranlage Unterweißenbrunn nötig. Zum einen wurden für die elektrotechnische Ausstattung der Rechenanlage der Firma Narz System, Herbstein, 18.868 Euro genehmig. Für die Reparatur des BHKW sind 21.536 Euro an die Firma BEU-Systeme, Sulz am Neckar, vergeben worden.
Bezahlen dürfen es sowieso dann die die ihren Müll ordentlich sortieren.