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Wollbach
Kanalgebühren steigen ab dem nächsten Jahr beträchtlich
Kalkulationsexperte Michael Moritz (rechts) erläuterte dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation für die örtliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Foto: Klaus-Dieter Hahn | Kalkulationsexperte Michael Moritz (rechts) erläuterte dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation für die örtliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Klaus-Dieter Hahn
 |  aktualisiert: 15.12.2024 02:27 Uhr

In der letzten Sitzung des Jahres traf der Gemeinderat wichtige Entscheidungen zur Beitrags- und Gebührenhöhe für Wasser und Abwasser. Dazu war nicht nur Geschäftsstellenleiterin und Kämmererin Christina Saal von der VG Heustreu, sondern auch Michael Moritz von der beauftragten "kommunale transparenz pro fide gmbh" ins Rathaus gekommen.

Der Fachmann für Gebührenkalkulation und Anlagennachweise stellte das Kalkulationsergebnis für die örtliche Wasserversorgung und Entwässerung vor. Zuvor hatte der Gemeinderat auf Vorschlag von Christina Saal den kalkulatorischen Zinssatz ab dem kommenden Jahr von bislang vier Prozent auf drei Prozent entsprechend dem langjährigen Mittel der Kapitalmarktrendite reduziert.

Bei der Abwasserbeseitigung musste Michael Moritz einräumen, dass sich bei der letzten Kalkulation vor drei Jahren ein Fehler eingeschlichen hatte (der Straßenentwässerungsanteil wurde nicht korrekt übernommen). Die Folge: Ein Jahr vor dem eigentlichen Ende des vierjährigen Kalkulationszeitraums musste nun nach- bzw. neu kalkuliert werden. Eigentlich hätte die Kanalgebühr 2022 nicht nur auf 1,62 Euro pro Kubikmeter (€/cbm), sondern auf 2,22 €/cbm klettern müssen. Erfreulich allerdings für die Dorfbewohner: Der dadurch entstandene "Fehlbetrag" wird nicht auf die Bürger umgelegt.

Dennoch ergibt sich ab dem nächsten Jahr eine beträchtliche Gebührenerhöhung. Das Ergebnis der Neukalkulation: Die Verbrauchsgebühr (Kanal) muss für die nächsten vier Jahre auf nun 3,13 €/cbm erhöht werden, um Kostendeckung zu erreichen. Diese erhebliche Gebührenerhöhung begründete der Experte mit den in den letzten Jahren beträchtlichen Steigerungen bei der AZV-Umlage, den Energiepreisen, Personalkosten usw.. Auch die Grundgebühr muss angehoben werden: von bislang 48 €/Jahr auf 72 €/Jahr für den üblicherweise verbauten Wasserzähler.

Ganz anderes Bild bei der Wasserversorgung, wo die Fehlbeträge der letzten Jahre abgebaut werden konnten, so dass die Gebühr von 1,27 €/cbm auf 1,15 €/cbm netto für die Jahre 2025 – 2028 bei einem angenommenen Wasserverbrauch von 51.300 cbm und unveränderter Grundgebühr von 24 Euro pro Jahr gesenkt wird. Erfreulich für den Bürger auch das Ergebnis der Neukalkulation der Herstellungsbeiträge. Sowohl für die Wasserversorgungsanlage (1,10 €/qm für die Grundstücksfläche und 2,68 €/qm für die Geschossfläche) als auch für die Entwässerungsanlage (2,43 €/qm für die Grundstücksfläche und 5,81 €/qm für die Geschossfläche) geht es mit den Beitragssätzen nach unten. Die dazugehörigen Änderungssatzungen wurden einstimmig vom Gemeinderat erlassen.

Aktuell werden auch die Friedhofsgebühren neu vom Unternehmen "kommunale transparenz pro fide gmbh" kalkuliert. Für diese Neukalkulation musste sich der Gemeinderat Gedanken über etwaige zusätzliche Arten von Begräbnissen, wie beispielsweise die sarglose Bestattung, machen. Um für diesen Fall gewappnet zu sein und um nicht kurzfristig die Satzung ändern zu müssen, sprach sich der Gemeinderat für die Einbeziehung der sarglosen Bestattung in die bereits möglichen Grabarten Reihen (Einzelgrab)-, Wahlgrab(Familien)stätten, Urnenerdgräber, Urnenröhren, naturnahe Urnengrabstätten und Erdbestattung unter grünem Rasen aus. Vom Beginn des neuen Jahres an gilt dann auch der vom Gemeinderat auf 2200 €/Jahr festgelegte Verwaltungskostenbeitrag für den Friedhof.

Viel Lob gab es für den diesjährigen "Adventsweg" und seine Initiatorin, Ratsmitglied Tanja Butz-Schmidt, der wieder zu einem vollen Erfolg wurde. Im neuen Feuerwehrhaus wurde der Estrich eingebracht, meldete Bürgermeister Thomas Bruckmüller weitere Fortschritte im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten.

 
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Kommentare
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  • Gerhard Zwierlein
    Ist Ihre Berichterstattung hier vielleicht falsch? " nicht nur auf 1,62 Euro pro Kubikmeter (€/cbm), sondern auf 2,22 €/cbm klettern müssen. Erfreulich allerdings für die Dorfbewohner: Der dadurch entstandene "Fehlbetrag" wird nicht auf die Bürger umgelegt." Der Fehlbetrag muss als Verlustvortrag in das nächste Jahr von den Bürgern nachzuzahlen. Wenn Sie schreiben, dass der Fehlbetrag nicht umgelegt wird, so kann das lt. VG-Chefin und "Kommunale transparenz...fide" bei der Hollstädter Gebühren Kalkulation zwingend vorgetragen werden. Erstaunlich, dass die VG hier den Rechnungszinsatz auf 3% senkt. In Hollstadt gabs dazu einen bösen Brief vom Landratsamt. Bitte nochmal prüfen, ob der Fehlbetrag tatsächlich nicht auf die Bürger bei der nächsten Kalkulation umgelegt wird. Denn deshalb mussten wir unsere Satzung sogar mitten im Jahr ändern !
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