In der Gemeinderatssitzung in Großbardorf ging es zunächst um Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Turnhalle zum Gemeindezentrum. Den Zuschlag für das Wärmeverbundsystem erhielt die Firma Stefan Neuhöfer aus Großbardorf für das Angebot in Höhe von knapp 92 000 brutto. Das Gewerk Fassade – vorgehängt/hinterlüftet darf die Firma Wentorf-Bulheller aus Bad Königshofen für den Angebotspreis in Höhe von 50 000 Euro brutto übernehmen.
Keine Einwände gab es zu einem Bauantrag für ein Wohnhaus mit Nebengebäude und Garage. Wie Bürgermeister Josef Demar vortrug, wurde auf dem Grundstück bereits im vergangenen Jahr ein größerer Gebäudekomplex beseitigt. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Noch einmal beraten wurde über den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Katzeck" für die Errichtung eines Geräte- und Gartenschuppens. Nachdem der Bauherr darauf hingewiesen wurde, dass ein Schuppen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter verfahrensfrei ist, hat dieser einen neuen Plan eingereicht, der diese Grenze einhält. In den Antragsunterlagen fiel jedoch auf, dass in der Ansicht von Westen eine größere Gebäudehöhe als in der Ansicht von Norden angegeben wird. Die Realisierung des Vorhabens ohne Baugenehmigung setzt die einheitliche Seitenhöhe von 2,66 Meter voraus. Die Planunterlagen werden von der Verwaltung an entsprechender Stelle geändert.
Wie der Bürgermeister vortrug, waren bis Ende 2015 die juristischen Personen des öffentlichen Rechts kein umsatzsteuerlicher Unternehmer. Es sei denn wirtschaftliche Tätigkeiten begründeten einen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes. Dadurch hatten die Kommunen bei allen Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen, einen gewissen Spielraum für die umsatzsteuerliche Gestaltung. Nach einer Übergangsfrist muss nun jede Gemeinde überprüfen, welche steuerlich relevanten Tätigkeiten vorliegen und diese dem Finanzamt Bad Kissingen melden. Nachdem die Übergangszeit Ende 2020 zu Ende geht und das neue Umsatzsteuerrecht sehr hohen Mehraufwand mit sich bringt, empfiehlt die Verwaltungsgemeinschaft für die Umsetzung und die Durchführung der hiermit verbundenen Aufgaben ein externes Steuerbüro zu beauftragen. Zwei Angebote dafür lagen vor, den Zuschlag bekam das Büro TreuKom GmbH in Bendestorf. Die Umstellung der kompletten Gemeinde Großbardorf auf das neue Umsatzsteuerrecht muss bis Ende 2020 vorbereitet sein.
Am Ende der Sitzung gab Bürgermeister Demar bekannt, dass er bei den nächsten Kommunalwahlen im März 2020 noch einmal für das Bürgermeisteramt kandidiert. Eine Nominierungsversammlung wird noch stattfinden.
Hierzu "herzlichen Glückwunsch. Über Für und Wider kann man geteilter Meinung sein. Auf der einen Seite -Klimaschutz., auf der anderen Seite Ressourcenverlust:
Biomasse-Defintion, Nutzen und Vor - und Nachteile:
Fazit: Bei kaum einem Energieträger liegen "Pro & Conto" so dicht beieinander. Einerseits ist Biomasse quasi unendlich und schnell wachsend verfügbar, andererseeits mangelt es an verfügbarer Fläche zur Verarbeitung. Weiterhin binden die zu Grunde liegenden Prozesse zwar Kohlendioxid, dennoch entsteht bei der Verbrennung wieder CO2. So ergibt sich ein adäquater, längst aber nicht idealer Träger zur Energiegewinnung, der vor allem mit Wind und Sonne nicht mithalten kann. Auch ein stellv. Landrat sollte vor diesem Hintergrund die Neutralität bewahren (Stichwort Aggrokraft, Windkraft in Schwachwindgebieten)