Wie aus dem Bericht der Mellrichstädter Polizei hervorgeht, wurde am Samstagmittag in Mellrichstadt der Fahrer eines Geländewagens kontrolliert. Dabei überprüften die Polizisten auch das mitführte Jagdgewehr des Manns. Er besitzt die Waffe zwar rechtmäßig und darf sie mitführen, allerdings hatte er sie nicht entladen.
Als die Beamten das Gewehr überprüften, war das gefüllte Magazin eingeführt und eine Patrone im Lager, somit war die Waffe schussbereit. Das ist laut Polizeibericht nur bei der Jagd erlaubt. Deshalb muss sich der nicht ortsansässige Jäger nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten.
Ein solcher stelle im Bereich der Polizeiinspektion Mellrichstadt einen Ausnahmefall dar, schreibt die Polizei. Dennoch bittet sie Waffenbesitzer, Sportschützen wie auch Jäger, sich über die Vorschriften und Regelungen des Waffengesetzes insbesondere beim Mitführen in der Öffentlichkeit kundig zu machen.