
Das neue Jahr wird spannend, da muss man kein Hellseher sein. Zum Beispiel wird entschieden, wer die Siegespalme bei der Bewerbung um das „Immaterielle Weltkulturerbe“ der Unesco 2014 davonträgt. Um die 30 Vorschläge aus dem Freistaat gingen bislang im Wissenschaftsministerium ein, darunter das Oktoberfest, der Kötztinger Pfingstritt, die Genussregion Oberfranken oder die Limmersdorfer Lindenkerwa.
Zudem hat der Bayerische Brauerbund das Bierreinheitsgebot von 1516 auf die Bewerberliste gesetzt; denn es sei das älteste Lebensmittelgesetz der Welt. Ob die Herren da nicht zu tief in den Bierkrug geschaut haben und deshalb rein rechnerisch ins Torkeln gekommen sind? Es gibt da nämlich eine unverdächtige Autorität in dieser Angelegenheit, die sie hätten konsultieren können: den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude. Als der zu Wahlkampfzwecken im Unterfränkischen war, zeigte er sich sehr bewandert. Wahrscheinlich hat er zur Einstimmung einen fundierten Artikel von Prof. Klaus Arnold über „Weinbau, Weinhandel und Weingesetzgebung in Kitzingen“ gelesen. Mit einer Mischung aus Verwunderung und Respekt schenkte der verhinderte Ministerpräsident damals allen, die es hören wollten, reinen Wein ein: das sogenannte „Kitzinger Reinheitsgebot“ vom September 1482 ist das älteste Lebensmittelgesetz in Franken und damit im heutigen Bayern – und nicht das Bierreinheitsgebot von 1516. Seitens des Fränkischen Weinbauverbandes scheint es derzeit keine Bestrebungen zu geben, dieses Weinreinheitsgebot als Kulturerbe zu bewerben. Vielleicht auch deswegen, weil der Kampf um wirklich sauberen Wein seit 1482 kein leichter war.