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Schönau
Innenentwicklung und Ortsbildgestaltung in Schönau und Burgwallbach
Für die weitere Innenentwicklung und Ortsbildgestaltung in Schönau und Burgwallbach wird nach den Beschlüssen des Gemeinderates eine Gestaltungssatzung vorbereitet. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gebildet.
Foto: Manfred Zirkelbach | Für die weitere Innenentwicklung und Ortsbildgestaltung in Schönau und Burgwallbach wird nach den Beschlüssen des Gemeinderates eine Gestaltungssatzung vorbereitet. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gebildet.
Manfred Zirkelbach
 |  aktualisiert: 25.06.2020 02:10 Uhr

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung war über die Gestaltung der Grabtafeln am neu angelegten naturnahen Urnenfeld auf dem Schönauer Friedhof beraten worden. Die damaligen Beschlüsse wurden jetzt mittels einer weiteren Änderung in die Friedhofssatzung übertragen. Danach erhalten die Erdurnengrabstätten 30 Mal 40 Zentimeter große gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit, die bodenbündig verlegt werden. Die Beschriftung aus Namen, Geburts- und Sterbedaten ist nur in den Tafeln vertieft möglich. Symbole jeglicher Art sind nicht zulässig.

Ebenfalls war Bürgermeisterin Sonja Rahm in der letzten Sitzung mit der Kreditaufnahme von 500 000 Euro für laufende Investitionsmaßnahmen wie Neubau Kindergarten und weitere Tiefbaumaßnahmen ermächtigt worden. Nach entsprechenden Anfragen bei verschiedenen Anbietern wurde das wirtschaftlichste Angebot angenommen. Dieses beinhaltet eine anfängliche Tilgung von 3,64 Prozent bei halbjährlichen Zahlungen, beginnend mit dem 15. Dezember 2020.

Dem Antrag über eine Dachneueindeckung  eines Fachwerkhauses in der Rhönstraße hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt. Das Anwesen befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Innenbereich Schönau", weshalb es der Genehmigung durch die Gemeinde bedarf. Durch den Bauherrn, der das Anwesen erst kürzlich erworben hat, wurde darüber hinaus beim Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gestellt.

Städtebauliches Entwicklungskonzept

Vorplanung und Maßnahmenkatalog im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die beiden Gemeindeteile Schönau und Burgwallbach waren Ende vergangenen Jahres mit den Architekturbüros Perleth aus Schweinfurt und arc.grün aus Kitzingen abgeschlossen worden. Mittels einer Gestaltungssatzung werden nunmehr Einzelmaßnahmen sowohl im öffentlichen als auch in privaten Bereichen festgesetzt. Dies betrifft vor allem Umgestaltungen von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, aber auch sonstige Flächen in den betreffenden festgesetzten Innerortsbereichen.

Die Bauherren können dann für ihre investiven Maßnahmen mit staatlichen Fördergeldern rechnen. Für die Aufstellung der entsprechenden Gestaltungssatzung haben sich bei der Gemeinde drei Fachbüros beworben, die sich in der Gemeinderatssitzung vorstellten. Neben der bereits mit dem Entwicklungskonzept befassten Büro Joachim Perleth aus Schweinfurt waren auch die Stadtplanerin Franziska Klose vom Büro Wegner Stadtplanung aus Veitshöchheim und Architekt Franz Ullrich vom Büro plan&werk Bamberg zur persönlichen Vorstellung erschienen. Für die dann anstehenden Sanierungsberatungen waren zudem zur Vorstellung die Architekten Andreas Halboth aus Münnerstadt und Sabine Kunert aus Leutershausen eingeladen worden.

Sitzungen finden öffentlich statt

Zur Vorbereitung und Entscheidungsfindung in Hinblick auf die Gestaltungssatzung wird vom Gemeinderat ein Arbeitskreis installiert. Der Zeitrahmen für die Erstellung der Satzung wurde von den Fachbüros mit zirka sechs bis acht Monaten beziffert, die entsprechenden Sitzungen werden öffentlich stattfinden, sodass auch die Bürger die Möglichkeit haben, über den jeweiligen Stand der Ausarbeitungen informiert zu werden. Neben Bürgermeisterin Sonja Rahm wurden 2. Bürgermeister Reinhold Nöldner, 3. Bürgermeister Andreas Herleth und Gemeinderat Eberhard Märkert für den Arbeitskreis benannt. Weiterhin vertreten ist der Leiter der Bauverwaltung bei der VG Bad Neustadt Architekt Franz Josef Schmitt, ein Vertreter der für die Erstellung der Satzung beauftragten Büros und der bestellte Sanierungsberater.

Der Schützenverein Auerhahn Burgwallbach erhält von der Gemeinde einen Investitionszuschuss für den Umbau des Schießstandes im Burgwallbacher Schützenhaus. Dieser beträgt 7,5 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von 17 967 Euro und damit 1347 Euro. Aus nichtöffentlicher Sitzung gab Bürgermeisterin Sonja Rahm bekannt, dass die Firma Überlandwerk Rhön mit der Erstellung des Elektroanschlusses am Kindergartenneubau in Schönau mit der Summe von 12 385 Euro beauftragt wurde.

 
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