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Hendungen
Inakzeptables Defizit beim Friedhofsunterhalt: Ob die Gebührenverdopplung reicht
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 19.11.2024 13:51 Uhr

Seit eh und je hat die Gemeinde Hendungen beim Betrieb der Friedhöfe erheblich draufgelegt. Damit soll es nun vorbei sein. Übergeordnete Rechnungsprüfer wollen das Defizit nicht mehr dulden.

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung verdoppelte das Gremium schon einmal die Gebühren – was voraussichtlich nicht ausreichen wird, befürchtet Bürgermeister Florian Liening-Ewert.

Eine Prüfung der Gesamtkosten der beiden Einrichtungen ergab eine Deckung von gerade einmal 25 Prozent, erklärte das Gemeindeoberhaupt. Hinzu kommen Kosten für die Sanierung und Umgestaltung. Darüber hinaus hat die Ausschreibung der Friedhofsleistungen an ein Bestattungsunternehmen zu einer deutlichen Erhöhung geführt. Anfang nächsten Jahres soll daher eine Neukalkulation stattfinden, nach der die Gebührenordnung erneut auf die Tagesordnung kommt.

Hebesätze der Grundsteuer angepasst

Ferner befasste sich das Gremium mit den Hebesätzen für die Grundsteuer. Wie vielfach auch in anderen Kommunen ergriffen die Mandatsträger die Gelegenheit, um einige Anpassungen vorzunehmen. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe legten das Gremium den Hebesatz auf 650 Prozent fest, was Einnahmen von rund 25.000 Euro pro Jahr erzeugt und damit einen moderaten Anstieg der Einkünfte.

Die Satz für die Grundsteuer B wurde von 330 Prozent zwar halbiert, was jedoch einem deutlichen Plus der Einnahmen von 25.000 Euro auf 65.000 Euro entspricht.

Vor Gericht: Nachträgliche Kosten für Pumptrack

Ärger steht der Gemeinde bei einer Auseinandersetzung mit einer Baufirma ins Haus, berichtete der Bürgermeister im weiteren Verlauf der Sitzung. Nach Abschluss der Arbeiten am neuen Pumptrack für das Schullandheim in Rappershausen habe eine Firma einen Nachtrag vorgelegt, der aber mit der Gemeinde nicht abgesprochen gewesen sei, schilderte das Oberhaupt.

Der Gemeinderat lehnte daraufhin die Zahlung ab, was nun zu einer gerichtlichen Klärung führen könnte. Die Anlage soll aber noch demnächst zur Benutzung freigegeben werden.

Es gibt weiterhin Beratungsgutscheine für Architektenleistungen

Zu guter Letzt passierten zwei Bauanträge die gemeindliche Genehmigung: für ein Einfamilienhaus in Hendungen und zum Umbau eines Nebengebäudes ebenfalls in Hendungen. In Rappershausen soll ferner eine Lagerhalle erweitert werden. Aus dem kommunalen Förderprogramm erhalten die Eigentümer eines Anwesens in Hendungen einen Zuschuss für Sanierungsarbeiten.

Und schließlich stimmten die Mandatsträger für eine Fortsetzung der Beratungsgutscheine für Architektenleistungen.

 
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