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Nordheim
In vier Jahrzehnten mehrere tausend Beschlüsse gefasst
Seit 40 Jahren gehört Peter Suckfüll (links) ununterbrochen dem Gemeinderat Nordheim an. Hierfür gab es Lob und Dank von Bürgermeister Thomas Fischer (rechts).
Foto: Tanja Heier | Seit 40 Jahren gehört Peter Suckfüll (links) ununterbrochen dem Gemeinderat Nordheim an. Hierfür gab es Lob und Dank von Bürgermeister Thomas Fischer (rechts).
Tanja Heier
 |  aktualisiert: 15.06.2024 02:49 Uhr

Zu Beginn der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Nordheim hielt Bürgermeister Thomas Fischer eine Laudatio auf Peter Suckfüll für dessen 40-jährige Amtszeit. Dieser schien sichtlich überrascht. "Damit hatte ich nicht gerechnet", so der Geehrte gerührt.

Seit dem 1. Mai 1984 gehört Suckfüll lückenlos bis heute dem Ratsgremium an. Dabei erhielt er gleich bei seiner ersten Kandidatur die meisten Stimmen – ein Zeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger dem damals 19-Jährigen von Anfang an großes Vertrauen entgegenbrachten. Auch 1990 und 1996 hatte er die Nase vorn. Während der gesamten vier Jahrzehnte war Peter Suckfüll zudem in verschiedenen Gremien und Ausschüssen tätig. Mehrere Tausend Beschlüsse wurden durch sein Zutun gefasst, oft ging es um weitreichende, zukunftsweisende Entscheidungen. "Lieber Peter, ich bedanke mich im Namen des Gemeinderats und im Namen aller Bürgerinnen und Bürger von Nordheim und Neustädtles für dein 40-jähriges ehrenamtliches Engagement", betonte Bürgermeister Fischer und überreichte eine Ehrenurkunde und ein Präsent.

Für die Erschließung eines geplanten Einfamilienwohnhauses sind zusätzliche Wasser- und Kanalanschlüsse notwendig (Zweiterschließung). Anfang Mai fand ein Ortstermin statt, an dem neben dem Bauherrn auch Bürgermeister Fischer, ein Mitarbeiter der Bauverwaltung sowie Vertreter des Wasser- und Abwasserzwecksverbands teilnahmen. Das Problem: Der bestehende Abwasserkanal ist ein Verbandsammler, der die Gefahr eines Rückstaus aufweisen kann, erklärte Fischer. Daher sei aus Expertensicht die Ableitung des anfallenden Abwassers nicht gesichert. Um dies zu gewährleisten, müsste vom Bauherrn ein zusätzliches aussagekräftiges Entwässerungskonzept (Fäkalienbehälter mit Berechnung inkl. Rückstauklappe usw.) für die Zurückhaltung des Abwassers vorgelegt und aus Eigenmitteln finanziert werden. Auch die im fraglichen Areal befindliche Wasserleitung kann nicht genutzt werden, weil die Leitung vermutlich unzureichend dimensioniert ist.

Seitens der Bauverwaltung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es bis zur Gemeinderatssitzung am 6. Juni, also rechtzeitig vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, dringend notwendig sei, eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nordheim und dem Bauherrn zu treffen. Dies war nicht der Fall. Thomas Fischer berichtete von einem weiteren Gespräch, bei dem der Bauwerber uneinsichtig blieb. Da bei derartigen Entscheidungen stets das Gemeinwohl vor den Interessen des Einzelnen steht, wurde der Bauantrag ohne Gegenstimme abgelehnt. Erst, wenn alle Auflagen erfüllt sind, werde man sich erneut damit auseinandersetzen, hieß es einvernehmlich.

Im Zuge der Bürgerversammlung in Neustädtles kritisierten mehrere Zuhörer, dass viele Autos zu schnell durch das Dorf fahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigetafel könnte Abhilfe schaffen. Unterdessen lag ein Angebot der Firma Ortner vor. Nach kurzer Diskussion kam das Gremium überein, zwei solarbetriebene Geschwindigkeitsmessgeräte (eins für Nordheim, eins für Neustädtles) zum Netto-Preis von jeweils 2455 Euro plus zusätzlichem Ladegerät für 144 Euro netto anzuschaffen.

Beim Ausbau der Bahnhofstraße 2016 wurden Vorauszahlungen erhoben. Im Rahmen des Härteausgleichs haben sieben Anlieger diese Vorauszahlungen von der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge der Regierung von Unterfranken in Höhe von insgesamt rund 37.800 Euro zurückgefordert. Um seitens der Kommune die Voraussetzungen schaffen zu können, bereits erhobene Vorauszahlungen behalten zu dürfen, muss bis 31. Dezember 2024 eine fiktive Abrechnung durchgeführt werden. Andernfalls sind diese der Regierung von Unterfranken zu erstatten. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis und erklärte die Straßenbaumaßnahme als beendet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, mit der Regierung abzurechnen.

 
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