
Das Klimapaket der Bundesregierung teilt die Bevölkerung in zwei Lager. Steuerprüfer Roland Wilm gehört dem der Kritiker an. Der Hohenröther möchte aber seine Meinung nicht hinterm Berg halten, sondern bietet auf seiner Homepage eine Informationsplattform zum Thema erneuerbare Energien an, außerdem will er in seiner Heimatgemeinde selbst Projekte initiieren.
Geärgert hat sich Wilm über ein seiner Ansicht nach unausgegorenes, halbherziges Klimapaket, über die in der Diskussion darüber verbreiteten Halbwahrheiten und dass es in puncto erneuerbarer Energie vom Überlandwerk Rhön als regionalen Versorger wohl so gut wie keine eigenen Initiativen in dieser Hinsicht gibt. Darum will er jetzt selbst handeln und hat dazu zunächst einmal genau nachgerechnet, wie sich die CO2-Bepreisung tatsächlich für die Bürger auswirkt.
Wilm nimmt beschlossenes Modell und alternative Vorschläge unter die Lupe
Dazu nahm er das von der Regierung beschlossene Modell und die alternativen Vorschläge unter die Lupe. Bekanntlich soll die zusätzliche Belastung der Bürger durch eine Änderung der Entfernungspauschale ausgeglichen werden. Bei einer Bepreisung von zehn Euro je Tonne CO2 würden zum Beispiel durch die zu erwartenden höheren Spritkosten bei einer Fahrstrecke von 50 Kilometer in einer vierköpfigen Familie der höchsten Steuerklasse Mehrkosten von knapp 30 Euro anfallen, während die Entlastung durch die Entfernungspauschale bei fast 1600 Euro im Jahr liege; eine Familie mit der gleichen Personenzahl, jedoch mit der niedrigsten Steuerklasse, würde aber durch die Entfernungspauschale nur um 540 Euro entlastet werden. Bei einem Ein-Personen-Haushalt liege die Entlastung für den Höchstverdiener bei ebenfalls fast 1600 Euro, und für denjenigen mit den geringsten Einkünften wiederum nur bei 540 Euro.
Wie sieht es nun mit dem Alternativmodell mit einer Bepreisung von 80 Euro je Tonne CO2 aus. In diesem Fall läge die Entlastung im Vier-Personen-Haushalt in allen Steuerklassen bei 360 Euro, wenn die Entlastung nicht an den Arbeitsweg, sondern an ein Energiegeld gekoppelt ist, das abhängig von der Personenzahl im Haushalt ist. Sämtliche Rechenbeispiele sind auf der Homepage der Steuerkanzlei zu finden.
Wilm: "Gutbetuchte werden bevorzugt"
Wichtig sei aber noch, auf das Kleingedruckte zu schauen. Es stelle sich zum Beispiel die Frage, wer die Entfernungspauschale überhaupt erhält, denn die tritt erst ab dem 21. Kilometer in Kraft. "Und wer nicht zur Arbeit fährt oder eine kürzere Anfahrt hat?", fragt Wilm. "Und was ist mit Rentnern, Selbstständigen, Studenten, Minijobbern und noch weiteren Ausnahmen?". Unterm Strich werden für Wilm Gutbetuchte mit dem Modell der Bundesregierung bevorzugt, und das Alternativmodell belaste eben nicht - wie von Kritikern behauptet - die Kleinverdiener.
Das Klimapaket sei für Wilm daher erneut einen Hinweis auf die Halbherzigkeit, mit der die Energiewende angegangen wird. Dies schlage sich schließlich auch auf die regionalen Akteure nieder. Damit zielt Wilm auf das Überlandwerk Rhön, das seiner Ansicht nach in Bezug auf erneuerbare Energien viel zu wenig Initiative zeige. Er geht daher sogar eine Wette ein und zahlt dem Landkreis 1000 Euro für jedes Jahr, in dem das Versorgungsunternehmen vor 2030 einen Energiemix zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien anbietet.
Der Klimaschutz geht jeden an
Dabei gebe es mit den zahlreichen Energiegenossenschaften im Landkreise schon eine Vielzahl vielversprechender Projekte. Nur beim Versorgungsunternehmen vermisse er Ideen, wie die Region aus eigener Kraft Klimaziele erreichen könnte.
Wilm selbst möchte dazu auf örtlicher Ebene seinen Beitrag leisten und sieht dazu bei der Hohenrother Energiegenossenschaft eine Ansatzmöglichkeit. Darüber hinaus hat er auf seiner Homepage eine Plattform mit einer Fülle an Informationen über den Bereich der erneuerbaren Energien geschaffen. Außerdem können sich Besucher über das Thema frei austauschen, denn er ist überzeugt, dass Klimaschutz jeden angeht.