Tierquälerei oder erzieherische Maßregelung? Ein 33-jähriger Hundehalter aus einem Dorf bei Schweinfurt hat den nach eigener Aussage ziemlich aggressiven, bissigen Schäferhund einmal mit zwei ordentlichen Fußtritten in die Seite und ein anderes Mal mit vier bis fünf leichten Fußtritten quasi zur Ordnung gerufen, wie er meint.
Der Amtsrichter verurteilte ihn, weil er „in zwei Fällen einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen zugefügt hat“ – eine „Ordnungswidrigkeit“ – zu 200 Euro Geldbuße. Die Staatsanwältin hatte gegen den Polizisten wegen roher Tiermisshandlung eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt.
Zwei Taten lagen dem Mann zur Last. Am 7. Mai letzten Jahres ist er mit zwei Hunden – dem aggressiven Schäferhund und dem braven Labrador – Gassi gegangen, auf Inline-Skates. Deren Leinen hatte er um die Hüfte gebunden. Zusätzlich war sein fünfjähriger Sohn auf dem Fahrrad dabei. Als auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein anderes Herrchen mit seinem Hund entgegenkam, zog der Schäferhund wild in dessen Richtung. Mehrmals – mindestens zweimal – trat Herrchen dem aggressiven Tier mit dem Inlineskater in die Seite, um ihn von dem anderen Hund fernzuhalten.
Tritte als Erziehungsmethode?
Zwei Tage später gegen Mittag sah ihn eine Frau mit dem Schäferhund Gassigehen. Etwa bei jedem dritten Schritt habe er dem Tier einen leichten Tritt in die Seite gegeben – nicht heftig, aber das Tier sollte dadurch wohl bei Fuß laufen und nicht nach vorne drängen. Fünf solcher leichter Tritte habe sie gesehen. „Mir kam es so vor, als ob der Hund völlig verunsichert ist und gar nicht mehr weiß, was er richtig macht.
Dass er seinen Schäferhund „aus Rohheit“ mit Tritten traktiert habe, wies der Angeklagte scharf zurück. Er sei tierlieb, doch müsse er andere vor dessen aggressiven Verhalten schützen. „Sie haben auf 30 Seiten ausgeführt, dass das Treten des Schäferhundes für Sie eine Erziehungsmethode ist“, so der Vorsitzende.
Die sei aber nicht damit zu begründen, dass er auf Inlinern keinen sichern Stand hat. Mit einem so gefährlichen Hund könnte man ja auch einfach Gassigehen. Tatsächlich sagte der Angeklagte, dass der Schäferhund schon andere Tiere und auch Menschen gebissen habe, auch ihn selbst. Ein Grund, das kaum zu bändigende Tier erzieherisch zu treten, ist das aber weder für die Anklagevertreterin, noch für den Richter. Auch die Zeugen, allesamt selbst Hundehalter, wunderten sich über diese eigenartige Auffassung des 33-Jährigen. Der wollte aber den Vorwurf der „Rohheit“ nicht auf sich sitzen lassen. Er sei tierlieb. Eine Sachverständige konnte nur Schlüsse aus den Zeugenaussagen ziehen, weil sie den Hund nach der mutmaßlichen Behandlung nicht untersuchen konnte. Auf erhebliche Schmerzen nach mindestens zwei Tritten mit dem Inliner und dem Aufjaulen des Hundes schloss sie aber schon.
Statt einer Straftat – rohe und quälerische Tiermisshandlung – kommt nach der Beweisaufnahme für den Richter auch eine Ordnungswidrigkeit in Betracht, weil der Hundehalter seinem Wirbeltier vorsätzlich oder fahrlässig erhebliche Schmerzen zugefügt hat. So lautet auch das Urteil. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Rechtsmittel einlegen.