In relativ kurzer Zeit war der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung Hendungen abgehandelt, zu der Bürgermeister Florian Liening-Ewert neben Bauamtsleiter Christian Roßhirt und Harald Keym von der Verwaltungsgemeinschaft die Gemeinderäte begrüßte.
Im Gemeindegebiet Hendungen besteht derzeit die Vorkaufsrechtssatzung „Am Brunnweg“, womit grundsätzlich ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde begründet wird. Auf einer Karte waren die Flächen eingezeichnet. Mit solchen Satzungen sollen die Gemeinden möglichst frühzeitig Grundstücke erwerben können, um städtebauliche Entwicklungen nicht zu gefährden. Flächennutzungsplan und Vorkaufsrechtssatzung würden aber nicht übereinstimmen.
Vorkaufsrechtssatzung gilt künftig auch im Auweg
Reinhold Seifert stellte klar, dass es sich bei der betroffenen Straße um den Auweg handelt. Matthias Seifert wandte ein, dass, wenn der Flächennutzungsplan für eine Fläche ausgewiesen ist, die Gemeinde keine Chance habe, das Vorkaufsrecht durchzusetzen. Dietmar Balling war dafür, die Möglichkeit einer Erweiterung offen zu halten. Bei zwei Gegenstimmen fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung am Auweg an die Flächen des vorläufigen Flächennutzungsplanes anzupassen.
Die Ausgaben der Gemeinde von Januar bis Juli 2019 wurden zur Kenntnis genommen. Die Frage nach dem Punkt „Schaden Grabanlage Friedrich“ wurde dahingehend erklärt, dass es durch die Gemeindearbeiter beim Heckenschneiden zu dem Schaden gekommen sei, den die Versicherung beglichen hat. Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Haushalts 2019 durch das Landratsamt hat ergeben, dass die Finanzlage der Gemeinde Hendungen trotz einer auch in diesem Jahr fehlenden freien Finanzspanne geordnet ist. Weiterhin defizitär seien die Friedhofsgebühren und die Wasserverbrauchsgebühren für Rappershausen, sie seien baldmöglichst neu zu kalkulieren und, soweit vertretbar, kostendeckend festzusetzen. Das Gremium nahm die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Kenntnis.
Streutalallianz: Gemeinsame Innenentwicklung ist das Ziel
Bürgermeister Liening-Ewert informierte, dass ein Bescheid der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes bezüglich des Bibers eingegangen sei. Eine erste Maßnahme habe es schon mit dem Aufstellen einer Falle gegeben. Zur Sanierung des Königshöfer Wegs hat die Gemeinde einen Antrag gestellt, um in ein Wegebauprogramm aufgenommen zu werden.
Zur Streutalallianz berichtete der Bürgermeister, dass der Druck auf die Kommunen größer werde, eine gemeinsame Innenentwicklungsstrategie zu überlegen. Die spezielle Hendunger Regelung zum Leerstand bleibe unangetastet. Ein Sachvortrag für jeden Gemeinderat werde vorbereitet und dann entschieden, in welchen Punkten sich die Gemeinde der gemeinsamen Strategie anschließt.
Brauhaus-Dach wird saniert
Der Querträger im Dachstuhl des Brauhauses Hendungen muss ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang soll auch das Dach saniert werden. Emil Bieber würde ein Angebot erstellen, um Fördermöglichkeiten auszuloten. Für die ausgelaufene wasserrechtliche Genehmigung für den Pfingstaspen wurde ein Genehmigungsantrag gestellt. Der Genehmigungsbescheid ist eingegangen, leider wird der Fischbesatz ausgeschlossen, woraufhin Widerspruch eingelegt wurde.
Reinhold Seifert forderte, dass, wenn das ALE den Königshöfer Weg in Angriff nimmt, es besser sei, wenn der Gemeinderat in die Planungen einbezogen werde. Die Anlieger müssten Zugang zu den öffentlichen Wegen haben. Bürgermeister Liening-Ewert meinte, dass eine Möglichkeit geschaffen würde, um die Privatwaldwege erreichen zu können.
Reinhold Seifert regte weiter an, im Gemeindeblatt zu veröffentlichen, dass die Nussbäume zurückgeschnitten werden sollen. Joachim Breun verwies darauf, dass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet sei, seine Nussbäume in vier Metern Höhe lichtraumfrei zu schneiden.