
Das "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) war Thema einer Informationsveranstaltung des Siedlervereins Herschfeld. Fachleute erläuterten rechtliche, technische und finanzielle Aspekte des Reizthemas. Eines wurde an dem Abend deutlich: Das Heizungsgesetz verunsichert viele Hauseigentümer.
Zunächst gab Ulrich Leber, Geschäftsführer des Energie-Sparkreises Rhön-Grabfeld, einen Überblick über die anstehenden Veränderungen. Dabei ging er auch auf die Konsequenzen eines Eigentümerwechsels und die Zukunft von Bestands-Heizungen ein. Diese könnten in der Regel weiterhin betrieben und bei Bedarf sogar repariert werden. Allerdings nicht ewig. Bis 2045 müssten sämtliche Anlagen klimaneutral laufen, also ohne Öl und Gas.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Über die Aussage, dass ein Eigentümer nicht gezwungen wird, seine bisherige Heizung zu verändern oder das Haus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Werte energetisch zu ertüchtigen, war man zunächst erleichtert. Dies schlug sofort um, als man hörte, dass bei einem Eigentümerwechsel diese Erleichterung nicht mehr zutrifft. Da dachten viele an eine Schenkung an Kinder oder Vererbung, also nicht nur an Verkauf.
Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater Benjamin Schultheis führte aus, dass bei Neubauten ab dem 1. Januar 2024 generell 65 Prozent der Heizleistung regenerativ erzeugt werden müssten, also beispielsweise durch eine Wärmepumpe, deren Einbau aktuell etwa 30.000 Euro koste. Holz betriebene Einzelfeuerstätten wie Kachel- oder Kaminöfen würden dabei insgesamt nur mit maximal 10 Prozent eingerechnet.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Energieberater Klaus Rathgeber aus Unterebersbach zeigte an konkreten Beispielen auf, wie man Teile eines Gebäudes GEG-konform nachrüsten kann. Dabei ging er insbesondere auf Dächer, Fenster, Außenwände und Fußbodenheizungen ein. Er wies darauf hin, dass eine Förderung nur bei Übererfüllung der neuen Mindeststandards möglich sei. Volker Eppler, Architekt und Energieberater aus Heustreu, veranschaulichte die angeführten Konstruktionsdetails anhand von Modellen.
Abschließend beschäftigten sich Annette Kiessner (Sparkasse) und Martin Weyer (VR-Bank) mit der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Beide empfahlen, vor der Auftragsvergabe einen Energieberater hinzuzuziehen, der den Bauherrn über die Reihenfolge der erforderlichen Schritte informiert. Förderanträge für Einzelmaßnahmen könnten online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Kredite seien vor dem Hintergrund steigender Zinsen und Baukosten heute allerdings nicht mehr so leicht zu bekommen.
Kein Anschluss von Herschfeld an das Nahwärmenetz
Nach den Vorträgen bot sich die Möglichkeit, Fragen an die Experten und Expertinnen zu richten, wovon reger Gebrauch gemacht wurde. Ein Handwerksmeister wollte wissen, warum bei Bauanträgen verweigert wird, Gebäude so auszurichten, dass Solarenergie optimal genutzt werden kann.
Einen anderen Teilnehmer interessierte, ob es nicht sinnvoll sei, Klimaanlagen als Heizung einzusetzen. Auf die Frage, ob man in Herschfeld im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mittelfristig mit einem Anschluss an das Nahwärmenetz rechnen könne, schaltete sich der Bad Neustädter Bürgermeister Michael Werner ein. Seine Antwort: "Ein klares Nein". Als Grund gab er die große Entfernung zum zentralen Hackschnitzel-Heizwerk an.