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Großbardorf
Haushalt Großbardorf: Entspannung erst 2024
Das zurückliegende Hochwasser ist an Großbardorf innerorts spurlos vorbeigegangen, dank der Freilegungen und Ausbauten (hier am Albach).
Foto: Regina Vossenkaul | Das zurückliegende Hochwasser ist an Großbardorf innerorts spurlos vorbeigegangen, dank der Freilegungen und Ausbauten (hier am Albach).
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 28.02.2021 02:14 Uhr

Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 1.902.875 Euro und kann mit Einnahmen aus den Grundsteuern A und B (24.600 Euro und 82.900 Euro) sowie mit der Beteiligung an der Einkommenssteuer (580.000 Euro) rechnen. Mit Steuerrückzahlungen in Höhe von 253.000 Euro bezüglich des Gemeindehauses wird gerechnet. Die Einnahmen und Ausgaben sind geprägt vom Einbruch der Gewerbeertragssteuer, die mit 190.000 Euro vorsichtig als Einnahme angesetzt wurde, das Ergebnis 2019 lag bei fast 700.000 Euro. Was erfreulich ist, war der in 2020 ausgezahlte Ausgleich für die Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rund 400.000 Euro, diese Finanzspritze bewahrt vor einem dicken Minus im Vorjahr und wirkt sich auf die folgenden Jahre aus.

Ohne Ausgleichszahlen geplant

Ob in 2021 eine ähnliche Unterstützung erfolgt, weiß man nicht, deshalb wird ohne die Ausgleichszahlung geplant. Trotzdem kann eine Zuweisung an den Vermögenshaushalt erfolgen (47.674 Euro), die bei den Ausgaben aufgelistet wird. Weitere Ausgaben aus dem Verwaltungshaushalt sind die Personalkosten (193.680 Euro), der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit Bewirtschaftungskosten, Straßenbeleuchtung und ähnlichem (426.590 Euro) und die Schulverbandsumlagen (rund 60.000 Euro). Die Kreisumlage wird 600.000 Euro betragen und die VG-Umlage 201.256 Euro.

Haushalt Großbardorf: Entspannung erst 2024

Der Vermögenshaushalt umfasst 908.800 Euro und zeigt, dass hauptsächlich letzte Rechnungen für die Investitionen der Vorjahre bezahlt werden. Finanziert wird der Vermögenshaushalt hauptsächlich durch die Entnahme aus den Rücklage (178.936 Euro), Veräußerungen von Grundstücken und Erschließungsbeiträgen (90.000 Euro) und Investitionszuweisungen für bereits fertige Projekte, für die noch letzte Rechnungen, die Verwendungsnachweise und die letzten Zuweisungen ausstehen (zusammen mit der Investitionspauschale 562.190 Euro).

Die letzten Rechnungen für das Gemeinschaftshaus

Bezahlt aus dem Vermögenshaushalt werden die letzten Rechnungen für das Gemeinschaftshaus  (150.000 Euro), den Ausbau des Albach (135.000 Euro) und das Kernwegenetz (210.000 Euro). Dazu kommen der Erwerb von Grundstücken (50.000 Euro) und Planungskosten für die Erweiterung des Gewerbegebiets (50.000 Euro). Für die Tilgung von Krediten sind 90.000 Euro geplant, sie sind Teil der Stabilisierungshilfe in 2020 in Höhe von 270.000 Euro, die zum Teil zur Haushaltskonsolidierung und zum Teil für notwendige Investitionen gebraucht werden darf. Für 2021 soll wieder ein entsprechender Antrag gestellt werden. Eine Kreditaufnahme ist 2021 nicht geplant. Am 31. Dezember 2020 betrugen die Rücklagen 575.327 Euro und die Schulden 1.553.800 Euro.

Der Haushaltsplan wurde verabschiedet und als Satzung erlassen, beschlossen wurde außerdem der Finanz- und Personalplan. Die Gewebesteuer wurde ab 1. Januar 2021 um zehn Punkte auf 340 v.H. erhöht. Bürgermeister Josef Demar bedankte sich beim Kämmerer Scholz für seine Arbeit und ging auf das zurückliegende Hochwasser ein. Alle Freilegungsmaßnahmen hätten sich bewährt, das Wasser sei gut abgelaufen und es gab innerorts keinerlei Überschwemmungen. "Das Projekt hat 100-prozentig gegriffen."

Es lagen Bauanträge vor, für die es jeweils "grünes Licht" gab: Im Baugebiet "Am Katzeck" entsteht ein Bungalow mit Doppelgarage, dafür wurde die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Garage erteilt. Geplant ist außerdem der Rückbau eines Satteldaches sowie die Aufstockung einer Einliegerwohnung an einem bestehendem Nebengebäude. Ein weiterer Bauherr  plant einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen "Am Katzeck", es gab Bedenken wegen der Geschoss- und Gesamthöhe des Bauvorhabens, das wird dem Bauherren mitgeteilt.    

 
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