
Vielen Kommunen fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Der Freistaat Bayern gewährt Gemeinden Stabilisierungshilfe, wenn diese aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten oder von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in finanzieller Notlage befinden.
Diese "Finanzspritze" darf als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden. Betroffene sollen so nachhaltig ihre eigene Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist ein Konsolidierungskonzept, aus dem hervorgeht, inwieweit man Kosten einsparen und Einnahmen generieren will.
Nachdem die Gemeinde Sondheim/Rhön bereits viermal hintereinander Stabilisierungshilfe in Höhe von 160.000 Euro (2024), 105.000 Euro (2023), 75.000 Euro (2022) und 25.000 Euro (2021) erhielt, empfahl die Kämmerei, im Haushaltsjahr 2025 erneut einen Antrag auf Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung (Säule 1) und als Investitionshilfe (Säule 2) zu stellen, wie Bürgermeister Thilo Wehner dem Ratsgremium zu Beginn der jüngsten Sitzung eröffnete.
VG-Mitarbeiterin Jessica Bott erläuterte Details. Aller Voraussicht könne man seitens der Kommune die Zugangsvoraussetzungen für die Säule 1 erfüllen. Diese beinhalten unter anderem das Vorliegen einer strukturellen Härte. Dazu zählen eine weit unterdurchschnittliche Steuerkraft und ein überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang.
Die Gemeinde führt ihren Konsolidierungskurs fort, insbesondere mithilfe jährlicher Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts wie der Erhebung kostendeckender Gebühren, mindestens durchschnittlicher Hebesätze und keinen überdurchschnittlichen freiwilligen Leistungen.
Auch die Zugangsvoraussetzungen für Säule 2 sind voraussichtlich erfüllt. Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr werden auf höchstens 150 Prozent der ordentlichen Tilgung beschränkt. Ein aussagekräftiges Investitionsprogramm wird vorgelegt. Die Höhe der Stabilisierungshilfe bemisst sich nach dem investiven Bedarf der Kommune für Maßnahmen in die gemeindliche Grundausstattung des Jahres 2025.
Berücksichtigt werden hierbei unter anderem enthaltene Investitionen, welche ein Jahr nach Antragstellung zur Realisierung anstehen. Ebenfalls ins Gewicht fallen die Ausprägung des Konsolidierungswillens, bereits gewährte Investitionshilfen sowie die Verschuldung. Eile ist geboten: Bis zum 17. April muss der Antrag gestellt sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für das Haushaltsjahr 2025 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung für beide Säulen zu stellen.
Daran anknüpfend einigte man sich über die Fortschreibung 2025 und die Umsetzung des zuvor ausführlich erörterten Haushaltskonsolidierungskonzepts. Erklärtes Ziel: durch eingeleitete Maßnahmen mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Bürgermeister Thilo Wehner strich heraus, dass alle in der Fortschreibung 2024 auferlegten Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt wurden.
Zum Konsolidierungskonzept gehören der Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung für die Realisierung der Sanierungsmaßnahme im Maschinenhaus Roth sowie der Kläranlage Nordheim, die Kalkulation und Festsetzung von internen Verrechnungssätzen für gemeindliche Technik und Fahrzeuge, die Suche nach einem neuen Pächter für den "Weimarischen Hof" sowie die Prüfung einer Beteiligung am Photovoltaikanlagen-Betrieb.