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BAD NEUSTADT
Harte Zeiten fürs Münz-Mallorca
Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen.
Foto: Archiv Main-Post | Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen.
von unseren Redaktionsmitgliedern Lena Berger und Norbert Finster
 |  aktualisiert: 09.01.2012 16:05 Uhr

Wie so oft kommt es auf die Dosis an. Ein Bierchen am Abend oder ein Glas Wein wird einem gesunden Menschen kaum schaden. Ein Mehrfaches davon wird sich allerdings unweigerlich auf die Leberwerte niederschlagen. So ist das auch bei der ultravioletten Bestrahlung der menschlichen Haut. Hier kann zu viel des Guten Augen- und Hautschäden bis hin zum Hautkrebs auslösen.

Anders als beim Alkohol- oder Nikotinkonsum hat der Gesetzgeber für Betreiber von Solarien jetzt strenge Vorschriften herausgegeben, die bräunungshungrige Kunden vor allzu viel UV-Strahlung aus dem Münz-Mallorca schützen soll. Die neue Solarienordnung ist Bundesrecht und seit dem 1. Januar in Kraft.

Schutzbrille

Ein entscheidender neuer Aspekt in der Verordnung: An jedem Bestrahlungsgerät in Sonnenstudios oder Solarien muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung ausliegen. Sie muss Hinweise zur Erstellung eines Bestrahlungsprogramms mit Bestrahlungsdauer, Abständen und Zeitintervallen zwischen den Bestrahlungen geben. Der Kunde soll auch erfahren, dass sie nicht öfter als zweimal in der Woche und höchstens 30-mal im Jahr unter die Sonnenbank gehen sollten. Und der Kunstsonnenhungrige sollte eine Schutzbrille tragen. Für jedes Bestrahlungsgerät muss der Betreiber zwei Brillen bereit halten.

Eine weitere Verpflichtung der neuen Verordnung ist ein Prüfbuch. Dort sollten alle technischen Daten des Geräts wie Bestrahlungsabstände, Bestrahlungsdauer und vieles mehr enthalten sein. Behörden müssen bis zu drei Jahren nach dem letzten Eintrag Einsicht ins Prüfbuch nehmen können.

Unter 18 geht nichts

Das Wichtigste überhaupt: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich überhaupt nicht mehr unter die Kunstsonne legen. Diese Verordnung passierte den Bundesrat schon im Juli 2009. Die Haut von Jugendlichen ist noch anfälliger gegen Schädigungen als die von Erwachsenen. Gegen diese Neuerung gab es kaum Proteste, nicht einmal von den Solarienbetreibern.

Im Triamare in Bad Neustadt werden die Auflagen der Solarienverordnung durch verschiedene Maßnahmen erfüllt, sagt Betriebsleiter Joachim Stöhr. Beispielsweise werden die Solariumsgäste durch das Personal eingewiesen und beraten. Zusätzlich hängen die geforderten Gebrauchsanweisungen in den Kabinen aus und es werden Schutzbrillen angeboten, so Stöhr. Auch die vorgeschriebenen Wartungen werden durchgeführt und die entsprechenden Nachweise liegen vor.

Von ehemals zwei Kabinen ist im Triamare nur noch eine im Betrieb. Die Umsätze sind sehr gering, sagt der Betriebsleiter. Deshalb wird im Triamare der Betrieb aller Voraussicht nach bis zum Sommer eingestellt. Das liegt laut Stöhr weniger an den gestiegenen Anforderungen aufgrund der neuen Solarienverordnung, sondern daran, dass „die Nachfrage nicht so toll ist“. Den Grund sieht Betriebsleiter Stöhr darin, dass das Triamare als Betreiber eines Freibades eher von Personen frequentiert wird, die „Wert auf natürliche Bräune legen“. Die neuen Regelungen werden im Triamare positiv aufgenommen. „Grundsätzlich finden wir die Bestimmungen sinnvoll“, so Betriebsleiter Stöhr.

Zertifizierung

Für das Sonnenstudio Ayk in der Hohenrother Straße bringt die neue Solarienverordnung wenig Neuerungen im Betriebsablauf, sagt Uwe Partenstein, zuständig bei der Sonnenstudio-Kette für den Vertrieb im süddeutschen Raum. „Wir haben uns vor vier Jahren freiwillig zertifizieren lassen und uns den Kriterien gestellt“, so Partenstein. „Die Zertifizierung kam bei den Kunden positiv an.“ Auch in der geforderten Informationspflicht in Form einer ausliegenden Gebrauchsanweisung sieht Partenstein kein Problem. Die Kunden im Sonnenstudio Ayk sind auch vor der neuen Verordnung immer ausgiebig beraten worden. Trotzdem gebe es in ihr Schwächen, wie die vielen Ausnahmeregelungen. Wenn in einem Schwimmbad oder einem Fitnessstudio zwei Sonnenbänke aufgestellt sind, sei nur eine Erstberatung nötig. Danach werde nicht mehr kontrolliert, wer wie oft das Solarium benutzt. Positiv hingegen findet Partenstein dagegen, dass bald Anwesenheitspflicht für Fachpersonal gilt. Die Regelung tritt am 1. November in Kraft und wird wohl das Ende der Selbstbedienungssonnenstudios einleiten.

Toni Kneuer vom Sonnenstudio Top Sun am Busbahnhof sieht die neue Solarienverordnung als „unfair gegen uns Ehrlichen“. Seiner Meinung nach sollten Selbstbedienungsstudios verboten werden. In seinem Bedien-Studio brauche Kneuer die neue Verordnung nicht, weil er seit Jahren schon seine Kunden individuell berät. Einbußen durch das Verbot, dass unter 18-Jährige das Bräunen unter der Kunstsonne untersagt, habe der Sonnenstudio-Betreiber nicht. Er habe die „ganz jungen“ nicht im Studio gehabt, deshalb habe er damit kein Problem.

Das Verbot, dass Jugendliche unter 18 Jahren die Solarien nicht mehr benutzen dürfen, sieht Uwe Partenstein vom Ayk Sonnenstudio gemischt: „Aufklärung wäre besser als ein Verbot gewesen.“ Im Studio gebe es Fachpersonal, die das extreme Bräunen von Jugendlichen unterbinden könnten. Im Sommer seien die Jugendlichen beispielsweise im Schwimmbad auch der UV-Strahlung ausgesetzt. Und das würde niemand kontrollieren.

Im Selbstbedienungs-Solarium im Triamare ist den unter 18-Jährigen der Zugang zum Solarium durch das Kassensystem unterbunden, sagt Betriebsleiter Stöhr.

 
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