
In der jüngsten Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön stellte Dr. Björn Schwarze von Spiekermann & Wegener (Dortmund) das Gutachten zur Sicherung der Daseinsvorsorge vor. Sein Fazit, die Region Main-Rhön sei flächendeckend als Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt, freute nicht alle Anwesenden. Mit einem Zwischenbericht zum Gutachten stieg Stefanie Mattern von der Regierung von Unterfranken in das Thema ein. Das Ziel des Gutachtens sei die flächendeckende Versorgung für die Menschen wahrzunehmen. Alle sollen gleich versorgt werden. Doch die Raumordnung wurde durch das Verhalten der Menschen, auch durch das Internet, verändert. 30 zentrale Orte der Grundversorgung und kleine Unterzentren hätten verschiedenen Bedarf. Daher müsse dringend eine Anpassung durchgeführt werden. Ein zentraler Ort müsse die Menschen über die Gemeinde hinaus versorgen. Die Vorgaben im Gutachten dienten als Leitlinien, sagte Mattern abschließend.
Das Gutachten gebe einen umfassenden Überblick, begann Björn Schwarze seine Ausführungen, es soll Anstoß geben für anstehende Prozesse und als wissenschaftliche Grundlage dienen. Der thematische Fokus lag auf dem Gesundheitswesen, Sozialem, dem Bildungswesen und der Wirtschaft und Versorgung. Die erfassten Daten zeigten ein räumlich differenziertes Standortangebot. In urbanen Zentren besteht zumeist ein breit gefächertes und hochwertiges Angebot der Daseinsvorsorge. In den ländlichen, peripheren Gemeinden liegt ein eher reduziertes Angebot der Grundversorgung vor. Die vorgefundenen Ausstattungszahlen spiegeln die zahlreichen Bemühungen und Aktivitäten in der Region wider, sich aktiv den Herausforderungen des demografischen Wandels entgegen zu stellen.
Pkw sichert die flächendeckende Versorgung
Die Mehrzahl der Bevölkerung habe gute Erreichbarkeitsverhältnisse, sofern ein Pkw verfügbar ist. Der Pkw sichere die flächendeckende Versorgung, nur die Bedienung durch den ÖPNV sei zum Teil problematisch. Zu den zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung zählen Bildung (Schulen), Soziales und Kultur (Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, im Breitensport, Bibliotheken, ambulante Pflege, ambulante medizinische Versorgung), Wirtschaft (Einzelhandelsangebot zur Deckung des täglichen Bedarfs, Bankfiliale, Postfiliale), Verkehr (qualifizierter OPNV Knotenpunkt).
Es sei notwendig, den Regionalplan an das aktuelle Landesentwicklungsprogramm anzupassen und die zentralen Orte und Grundzentren auszuweisen. Zudem wird empfohlen, einen Ausstattungskatalog mit Mindeststandards für Grundzentren verbindlich zu bestimmen. Zur Einschätzung der überörtlichen Bedeutung der zentralen Orte der Grundversorgung wurde ein Zentralitätsindex gewichtet, bestehend aus Arbeitsplatzzentralität, Einzelhandelszentralität und Schulzentralität. Es können räumliche Versorgungsschwerpunkte festgelegt werden, die die Grundzentren unterstützen. Wobei Schwarze abschließend betonte, dass das Gutachten den Handlungsbedarf aufzeigen soll. Daher wurde die Region Main-Rhön als Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt.