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Fladungen
Grundsteuerhebesätze in Fladungen festgelegt
Sabine Pagel
 |  aktualisiert: 21.11.2024 02:46 Uhr

Welche Hebesätze legt die Stadt Fladungen für die Grundsteuer A und B ab 2025 fest? Dies stand im Fokus in der vergangenen Stadtratssitzung. Bisher lagen die Grundsteuersätze in Fladungen jeweils bei 400 Prozent bei der Grundsteuer A und B.

Zwar empfiehlt die Landesregierung die neuen Hebesätze aufkommensneutral festzulegen. Allerdings befindet sich die Stadt Fladungen seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung. Dieser Kurs müsse auch zukünftig strikt einhalten werden. In Zeiten, in denen Investitionsmaßnahmen in erheblichem Umfang anstünden und die Kreisumlage steigen werde, sei die Grundsteuer der einzige Stellhebel, den die Stadt selbst in der Hand habe, erläuterte Bürgermeister Michael Schnupp. VG-Geschäftsstellenleiterin Anke Bauer legte die aktuellen Hebesätze und damit verbunden Einnahmen sowie Bespielrechnungen und deren Auswirkungen dar. Bei der Grundsteuer A lagen die Einnahmen bisher bei 23.000 Euro. Würde der Hebesatz beibehalten werden, werden künftig Einnahmen von 41.600 Euro generiert.

Bürger nicht mehr als nötig belasten

Bei der Grundsteuer B betrugen die Einnahmen bisher rund 200.000 Euro. Bei gleichbleibendem Hebesatz würde dies etwa 500.000 Euro für die Stadtkasse bringen. Das Gremium beriet bereits vorab über die möglichen Hebesätze. Die Stadträtinnen und Stadträte waren sich einig, die Bürger nicht mehr als nötig zu belasten. Hier wurde für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 290 Prozent als angemessen angesehen. Dies bedeutet zukünftig Einnahmen in Höhe von rund 364.000 Euro. Bürgermeister Schnupp schlug des Weiteren vor, die Hebesätze im kommenden Jahr erneut zu betrachten und diese gegebenenfalls alle eins bis zwei Jahre neu zu berechnen, auch im Sinne des Inflationsausgleichs. Die letzte Anpassung der Hebesätze sei vor 11 Jahren gewesen.

Soziale Härtefälle, die die neue Grundsteuerregelung extrem belasten werden, können gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag stellen, erklärte der Bürgermeister. Solche Härtefälle müssten im Gremium in einer Einzelfallprüfung betrachten werden. Bürgermeister Schnupp geht davon aus, dass deshalb in den kommenden Wochen einiges an Gesprächs- und Klärungsbedarf auf die Stadt zukommen werde. Einstimmig wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 400 Prozent sowie für die Grundsteuer B auf 290 Prozent festgelegt.

Stabilisierungshilfe für Fladungen

Einige Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen gab es zu vermelden. Für die Freiwillige Feuerwehr Fladungen wird ein neues Mehrzweckfahrzeug beschafft. Des Weiteren wurde das Eigenjagdrevier Fladungen Querenberg in zwei Prischbezirke umgewandelt. Die Jagdpacht für das Eigenjadrevier Rüdenschwinden-Leubach wurde um drei Jahre verlängert.

Erfreuliches konnte das Stadtoberhaupt zum Abschluss berichtet. Wie aus der Pressemitteilung des Freistaates Bayern zu entnehmen war, erhält die Stadt Fladungen Stabilisierungshilfen in Höhe von 335.000 Euro. Diese sind jedoch an Auflagen geknüpft, die der Stadt noch gesondert mitgeteilt werden, erklärte er.

Dienst an der Öffentlichkeit

Seinen Unmut über die Bürokratie in der Verwaltung und dem Rathaus machte Stadtrat Andreas Hoch Luft. Er fühle sich oft als Bittsteller in der Verwaltung, wenn es um verschieden Projekte geht. Seiner Meinung nach müsste der öffentliche Dienst ein Dienst an der Öffentlichkeit sein. VG-Geschäftsstellenleiterin Bauer entgegnete, man müsse sich in der Verwaltung an die Vorschriften halten, die vom Gesetzgeber gemacht wurden. Anliegen der Bürger werden stets ernst genommen. Bürgermeister Schnupp stellte sich hinter seine Verwaltung und deren Mitarbeiter. Auch der Landrat Thomas Habermann suche stets nach Möglichkeiten, für den Abbau der Bürokratie, auch auf Landesebene. Indes sei der Bürokratieabbau auf der kommunalen Ebene leider sehr schwierig, schloss er die Diskussion.

Des Weiteren stimmte der Stadtrat zu, dass die Stadt Fladungen zur Förderung der Innenentwicklung auch im nächsten Jahr die Architekten-Beratungsgutscheine in Höhe von 1.500 Euro für Maßnahmen an alten oder leerstehenden Gebäuden übernimmt. Die Bauinteressenten leisten hierfür einen Eigenanteil von 100 Euro.

 
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