Der Gemeinderat Großbardorf beriet in seiner letzten Sitzung über die eingegangenen Bemerkungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Großbardorf/Rügshof" sowie zu den Entwürfen zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans. Wie bereits berichtet, will die Firma ÜZ Mainfranken -Unterfränkische Überlandzentrale eG einen Solarpark errichten.
Zehn Angeschriebene hatten keine Anmerkungen, über die acht übrigen wurde abgestimmt, gegebenenfalls werden die Bemerkungen in den Bebauungsplan eingearbeitet. Unter anderem begrüßt die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung aus raumordnerischer Sicht grundsätzlich den Willen der Gemeinde, mit dieser Ausweisung zur Energiewende beizutragen, aufgrund der Kleinteiligkeit kann auch einer Überschneidung mit dem Vorranggebiet Windkraft zugestimmt werden.
"Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie"
Der Projektträger des angrenzenden Windparks soll beteiligt werden, um ein mögliches Repowering (Erneuerung, Auswechseln) nicht zu verhindern. Nach vorliegenden Bestandskartenwerken werden außerdem die Bodenwerte der betroffenen Fläche als relativ niedrig eingestuft, sodass der Nutzen für die umweltfreundliche Energiegewinnung stärker gewichtet wird.
Die untere Naturschutzbehörde kritisierte die Größe des geplanten Betriebsgebäudes und plädierte dafür, die Grünwege zu erhalten, über die der Solarpark zu erreichen ist. Es sei nicht geplant, die Wege zu schottern oder zu befestigen, stellte der Gemeinderat fest, ansonsten wären Ausgleichsflächen nötig.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies darauf hin, dass eine eventuelle Umzäunung die Arbeit in der Landwirtschaft und im Wald nicht beeinträchtigen darf. Laut Baurechtsabteilung des Landratsamts soll der Bebauungsplan unter dem Namen "Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie" geführt werden.
Das kam bei der Kontrolle der Spielplätze heraus
Die Jahreshauptkontrolle der Spielplätze durch die von der Gemeinde beauftragte Firma Tesiko ergab mehrere Mängel an den Spielgeräten auf den Spielplätzen "An der Lehmgrube" und "Unterer Auhügel". Unter anderem wurde der zu geringe Fallschutz moniert, beschädigte oder morsche Teile müssen ausgetauscht werden, Schilder müssen erneuert und Bänke fest im Boden verankert werden. Die Behebung der Mängel wurde beschlossen. Als wenig sinnvoll erachteten die Gemeinderäte Vorschläge wie Fallschutz aus Plastik, das wurde abgelehnt.
Abgestimmt wurde über die Kenntnisnahme des Gesellschaftervertrags mit der vhs Rhön und Grabfeld gemeinnützige GmbH, eine entsprechende Notariatsurkunde wurde allen beteiligten Gemeinden vorgelegt. Keine Einwände gab es zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage im Neubaugebiet "Am Katzeck", das Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Für zwei Punkte aus dem nichtöffentlichen Teil entfiel die Geheimhaltung: Der Gemeinderat Großbardorf beschoss, die Erweiterung des Gewerbegebietes "Am weißen Kreuz II" mit einem Kreisverkehr weiterzuverfolgen. Außerdem wurde beschlossen, das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer der Bundestagswahl 2021 auf je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder festzusetzen.