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Großbardorf
Großbardorf: Ein drei Meter großes Gemeindewappen am Kreisel
Der neue Kreisverkehr in Großbardorf ist zurzeit aktuelles Thema im Gemeinderat. In diesem Bereich soll das drei Meter große Gemeindewappen angebracht werden.
Foto: Hanns Friedrich | Der neue Kreisverkehr in Großbardorf ist zurzeit aktuelles Thema im Gemeinderat. In diesem Bereich soll das drei Meter große Gemeindewappen angebracht werden.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 24.02.2025 02:31 Uhr

Die neue Kreisverkehrsanlage "Am weißen Kreuz" in Großbardorf ist zurzeit Dauerthema im Gemeinderat. Schließlich geht es in die Endphase. Bereits bei der letzten Zusammenkunft ging es um die Gestaltung und dabei auch um das Gemeindewappen in der Mittelinsel. Das soll aus Richtung Kleinbardorf werbeträchtig an der neuen Kreisverkehrsanlage zu sehen sein. Katrin Seiler hatte dazu verschiedene Vorschläge vorgelegt. Entscheiden konnte sich das Gremium nicht und bat erneut um Details und vor allem die Kosten. Beides lag nun zur Sitzung vor. Danach wird das Gemeindewappen drei Meter lang und etwa zwei Meter breit sein. Die Kosten pendeln sich bei 6.000 Euro ein.

Geeinigt hatte man sich dann auf die Gestaltung in Polymerbeton. Hierzu werden Kunststoffteile als 3-D-Elemente in den entsprechenden Farben verwendet. Um das Wappen kommt eine gepflasterte Einfassung. Stefan Malinka vom Ingenieurbüro Gemmer hatte sich, wie in der Januar-Sitzung besprochen, mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt in Verbindung gesetzt und dort die Gestaltung vorgestellt. Die Vorgaben des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt waren deshalb verbindlich, da der Kreisel im Bereich der Staatsstraße 2282 liegt. Keinesfalls dürfe es ein Bauwerk sein, da es sonst eine Gefahr für die Autofahrer darstellt. Nach der Vorstellung hat der Gemeinderat den Auftrag der ARGE Kreisel Großbardorf erteilt. Bürgermeister Josef Demar wurde dazu ermächtigt.

Ringstraße oder Wendehammer?

Zur Diskussion stand die Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren für das neue Baugebiet "An der Siedlerstraße". Dieses liegt in Richtung Großwenkheim, sagte der Bürgermeister. Dort sollen 18 Bauplätze entstehen. Allerdings ging es bei der Straßengestaltung auch um die Frage, ob es eine Ringstraße oder einen Wendehammer geben soll. Dazu lag bei der Sitzung ein Vorentwurf vor. Diesen erläuterte Stefan Malinka vom Planungsbüro Gemmer. Der Gemeinderat entschied, das Ingenieurbüro Peter Gemmer für die Bauleitplanung zum neuen Baugebiet in Großbardorf zu beauftragen. Das Thema Ringstraße oder Wendehammer sollte jedoch noch einmal aufgearbeitet und bei der März-Sitzung vorgestellt werden.

Bürgermeister Josef Demar sagte zum neuen Baugebiet, dass entsprechende Anfragen von Bauinteressierte bereits vorhanden sind. Man könne davon ausgehen, dass die Bebauung nach und nach erfolge. Letztendlich bringe das neue Baugebiet auch wieder neue Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat ermächtigte das Ortsoberhaupt, den Auftrag an das Planungsbüro Peter Gemmer zu erteilen. Josef Demar: "Wenn dann bei der nächsten Sitzung alle Bedenken ausgeräumt und die Vorschläge des Gemeinderates eingearbeitet sind, kann der Billigungs- uns Auslegungsbeschluss gefasst werden."

Anhand vergleichbarer Wappen im Bereich von Kreisverkehren entschied sich der Gemeinderat Großbardorf für eine Gestaltung in Polymerbeton mit einer Pflasterung
Foto: Hanns Friedrich | Anhand vergleichbarer Wappen im Bereich von Kreisverkehren entschied sich der Gemeinderat Großbardorf für eine Gestaltung in Polymerbeton mit einer Pflasterung

In der Februar-Sitzung ging es um eine im Jahr 2023 beschlossene Satzung über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans "An der Siedlerstraße". Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Rhön-Grabfeld sei sie rechtskräftig. Allerdings tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Der Großbardorfer Gemeinderat entschied, die Frist vor Ablauf um ein weiteres Jahr verlängern. Durch eine solche Veränderungssperre wird es der Gemeinde ermöglicht, ihre Interessen im Sinne des Planungskonzepts durchführen können und Vorhaben, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen, zu verhindern. Schließlich entschied das Gremium noch, nähere Informationen bei der Anfrage einer mobilen Hundetrainerin einzuholen. Sie möchte in der Gemeinde einen festen Hundeplatz errichten.

 
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