"Es wird wohl das größte Bauvorhaben in der Geschichte von Strahlungen sein", sagte Bürgermeister Johannes Hümpfner in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Günter-Burger-Halle. Eines der wichtigsten Gebäude für Strahlungen überhaupt. Dort wird gerne gefeiert mit Blasmusik, aber auch Rockkonzerte gab es. Alle Arten von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, politische und medizinische Tagungen, Weihnachtsfeiern, Faschingsfeiern, alles hat die Halle schon erlebt. Sie ist das Bürgerzentrum von Strahlungen schlechthin. Gebaut wurde sie ab 1986, die Einweihung erfolgte im Herbst 1988.
Jetzt wird sie umgebaut. Die letzte Veranstaltung wird der Büttenabend im Januar 2022 sein. Ab dann wird ausgeräumt und entkernt. Nun stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung die Weichen für Bau. Für die Maßnahme beantragt Strahlungen Mittel aus der Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) wurde beauftragt, den Antrag einzureichen. Nach der Bewilligung kann mit dem Umbau begonnen werden. Die Berechnungen selbst sehen Kosten von 5,1 Millionen Euro vor. Durch Förderung bleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil von 970 000 Euro übrig.
Lagerhalle darf gebaut werden
Zuvor ging Bürgermeister Johannes Hümpfner mit den Gemeinderäten jedoch jeden Umbaupunkt einzeln durch. Von der Objektbeschreibung über die Vorhabensbeschreibung, die den Umbau im Untergeschoss und im Erdgeschoss behandelt, waren alle Punkte aufgeführt. Die Außenfassade, die Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausrüstung, der Brandschutz und die Freianlagen. Alles wurde abgesegnet.
In diesem Zusammenhang wurde auch gleich der Bauantrag für die Sanierung der Günter-Burger-Halle, die Umgestaltung der Außenbereiche und die Erweiterung um einen Lagerraum und Nutzungsänderung für das Untergeschoss positiv beschieden.
Ferner darf in der Hauptstraße eine Lagerhalle in Massivbauweise gebaut werden. Bedenken bestanden beim Bauantrag zum Wohnhausanbau und zur Errichtung von Dachgauben im Lindenweg. Der Gemeinderat erteilte zwar sein Einvernehmen zum Anbau, erteilte jedoch keine Befreiung für die Gaubeneindeckung mit Folie Sarafin grau. Ausnahmsweise darf der Bauherr hier eine Blecheindeckung der Gaube vornehmen.