Das Glasfaser-Infomobil kommt am 28. und 29. September jeweils zwischen 11 und 18 Uhr nach Fladungen an den Marktplatz. Darüber informierte Hausens Bürgermeister Friedolin Link in der Gemeinderatssitzung. In den nächsten beiden Jahren werden die Ortsbereiche von Hausen und Roth vollständig durch die Telekom Deutschland GmbH mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut. Dadurch sei man bei den ersten deutschen Kommunen dabei, die einen derartigen Ausbaustand erreichen.
Für Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet ist diese Maßnahme unentgeltlich und ohne jegliche Verpflichtung. Da die Leitung nur dann über private Grundstücke bis in die Immobilie verlegen darf, wenn es einen Auftrag gibt, müssen Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden, um ihre Versorgung sicherzustellen. Als Gemeindechef rief Link dazu auf, diese Gelegenheit zu nutzen und sich direkt beim Glasfaser Infomobil alle relevanten Informationen zu holen.
Obwohl das sprichwörtliche "Kehren vor der eigenen Haustür" eigentlich selbstverständlich sein sollte, gibt es immer wieder Unmut auf Grund alltäglicher Verschmutzungen innerhalb der Ortschaften. Die Straßenreinigung diene der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit von Verkehrswegen, mahnte Friedolin Link.
Geldbuße im Härtefall
Er monierte, dass es momentan verstärkt zu Verunreinigungen durch landwirtschaftliche Geräte komme; bei rund einem Drittel der Privatanwesen fielen unter anderem Staub, Ruß, Reifenabrieb, Zigarettenkippen und Verpackungsmüll negativ auf. Laub, Schnee und Rollsplitt müssen nach Wintereinsätzen ebenso beseitigt werden wie mitunter auch Hundekot. Zudem dürfen Pflanzen nicht unkontrolliert wuchern und dadurch Fahrbahnen schädigen oder Gehwege behindern.
Bayerische Gemeinden haben das Recht, Verordnungen zu erlassen, wodurch Anlieger zur Reinhaltung innerhalb geschlossener Ortslage verpflichtet werden können. Link bat das Ratsgremium, ein offenes Auge darauf zu haben und Bürger gegebenenfalls anzusprechen. Wer seine Reinigungspflichten dennoch vernachlässigt, muss im Härtefall mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen.
Um Debatten mit Hinterbliebenen zu umgehen, sollte der Friedhofsverwaltung die Möglichkeit gegeben werden, Grabstätten zukünftig zuzuweisen. Grundsätzlich liegt das Friedhofswesen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde; eine freie Platzwahl für die letzte Ruhestätte Verstorbener ist deshalb nicht möglich. Zur besseren Übersicht wurde die Verwaltung beauftragt, Pläne auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.