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Bad Neustadt
Gibt es einen Einbruch und wenn ja, wer war der Einbrecher? Fragen, die vor Gericht nicht geklärt werden konnten
Ein Vermieter soll in eine Wohnung eingedrungen sein und Gegenstände gestohlen haben. Der Mann bestreitet das und erzählt dem Richter eine andere Geschichte.
Vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt musste sich ein Vermieter verantworten, der angeblich aus der Wohnung seiner Mieterin Möbel und Inventar entwendet haben soll.
Foto: Swen Pförtner, dpa | Vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt musste sich ein Vermieter verantworten, der angeblich aus der Wohnung seiner Mieterin Möbel und Inventar entwendet haben soll.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 04.07.2024 02:45 Uhr

Es gibt Straftaten, die lassen einen nur den Kopf schütteln. Vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt musste sich ein Vermieter verantworten, der angeblich aus der Wohnung seiner Mieterin Möbel und Inventar entwendet haben soll. Während der Verhandlung ergab sich aber ein anderer Sachverhalt und ein Eindruck von äußerst bizarren Verhältnissen in einem Wohnanwesen, das bei der Polizei bestens bekannt ist.

Ende 2023 soll sich der 60-jährige Angeklagte Zugang zu der Wohnung in einem Anwesen verschafft haben, in der die Miete nahezu ausschließlich aus staatlichen Mitteln beglichen wird. Der Mann soll verschiedene Stücke des Inventars im Wert von 500 Euro entwendet haben. Bei einem ähnlichen Vorgang in einer weiteren Wohnung soll durch Diebstahl eines Fernsehers ein Schaden von 200 Euro entstanden sein.

Vermieter stellt Sachlage anders dar als in der Anklageschrift

Der Schlüssel, mit dem sich der Immobilienbesitzer, der auch Hausmeistertätigkeiten in dem Anwesen ausübt, Zutritt zu der Wohnung verschafft haben soll, war bei dem Mann aufgefunden worden. Die Polizei war daher davon ausgegangen, dass der Vermieter der Eindringling gewesen sein muss. Vor Gericht stellte der Vermieter die Vorgänge jedoch ganz anders dar, als sie in der Anklageschrift aufgeführt waren und zeichnete ein Bild von einem Anwesen, in dem solche Vorgänge zur Tagesordnung gehören.

Der Vermieter sagte aus, dass er in dem Anwesen in einem Bad Neustädter Stadtteil eine offene Tür beobachtet und ein Ehepaar gesehen haben will, das sich im Flur aufgehalten und seiner Ansicht nach die Wohnung durchsucht haben soll. Die Mieterin soll schon ein paar Wochen zuvor ausgezogen sein und das Inventar zurückgelassen haben. Trotz Aufforderung habe die Mieterin keine Anstalten gemacht, ihre Sachen zurückzuholen, weshalb er aus der geöffneten Wohnung einen Teil des Inventars zur Aufbewahrung entfernt habe. Einen anderen Teil der Möbel habe er zum Sperrmüll gegeben, da es sich ausschließlich um Secondhandgegenstände gehandelt haben soll.

Anwesen gilt laut Polizei als sozialer Brennpunkt

Darüber hinaus soll das Aufbrechen von Türen nicht zum ersten Mal stattgefunden haben. Dazu zeigte der Wohnungsbesitzer Fotos von provisorisch reparierten Türen. "Ich kann nicht jedes Mal einen Handwerker holen, wer bezahlt mir das denn", bemerkte der Angeklagte. Auch er selbst sei schon Opfer geworden, als in einen Heizungsraum, den er zum Aufbewahren verschiedener Gegenstände nutzt, eingebrochen worden ist. Dabei sollen auch die Wohnungsschlüssel entwendet worden sein. Mit ihnen könnte sich der Täter Zugang zur Wohnung verschafft haben. Später seien die Schlüssel aber wieder aufgefunden und an ihn übergeben worden.

Der Mann schilderte weiter, dass er ständig mit Polizei in Kontakt stehe, weil unter den Bewohnern auch Straftäter gewesen sein sollen. Eine Polizistin bestätigte teilweise die Angaben und dass das Anwesen als "sozialer Brennpunkt" bekannt sei. Der Angeklagte habe aber einige widersprüchliche Angaben über den Verbleib der Schlüssel gemacht, sodass gemutmaßt worden sei, dass er für die Taten verantwortlich ist.

Verfahren wird eingestellt

Zwischenzeitlich fiel noch der Name eines weiteren Mitbewohners, der für den Diebstahl eines Fernsehers verantwortlich sein könnte. Nach einem vergeblichen Versuch, mit dem Mann in Kontakt zu treten, sei aber in diese Richtung nicht weiter ermittelt worden, sagte die Polizistin ferner aus.

Die Mieterin machte keine klaren Aussagen über die Vorgänge. Das Gericht bezweifelte auch die Richtigkeit einiger Angaben, sodass am Ende das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Auflage von 1500 Euro eingestellt wurde.

 
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