Um für 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, muss die Gemeinde Schönau die Gewerbe- und die Grundsteuern A und B erhöhen. Nicolas Harich von der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt zeigte den Gemeinderäten die prekäre Haushaltslage der Gemeinde auf. Von einer "schwierigen Situation" sprach er, in der die Gemeinde kaum noch Spielräume und kaum Reserven mehr habe.
Schon das Rechnungsergebnis 2020 habe gezeigt, dass nur durch eine Entnahme aus der Rücklage und durch das Streichen diverser Haushaltsreste ein neutrales Ergebnis erreicht werden konnte. Die weggefallenen Haushaltsreste seien nun in 2021 erneut anzusetzen. Die Rücklage sei auf gut 44 000 Euro zusammengeschrumpft, zur Mindestreserve sind es nur noch rund 19 000 Euro. "Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde scheint aktuell gefährdet", brachte es Harich auf den Punkt. Voraussichtlich werde es 2021 keine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt geben können, dabei müsste die Mindestzuführung etwa 136 000 Euro betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liege im Bereich 3000 Euro.
Schönau darf keine weiteren Kredite aufnehmen
Ein 2021 auslaufender Kredit über 801 000 Euro müsse umgeschuldet und auf drei Jahre verlängert werden. Das Ziel müsse sein, sowohl den Haushalt 2021 als auch in den Folgejahren weitgehend zu entlasten, indem Maßnahmen nach hinten geschoben und zugleich Steuersätze erhöht werden. Harich schlug eine Erhöhung der Grundsteuern auf 450 v.H. und der Gewerbesteuer auf 380 v.H. vor.
Bisher liegt die Grundsteuer A bei 380 v.H., die Gewerbesteuer und Grundsteuer B bei 360 v.H. Diese Anhebungen würden 35 000 Euro Mehreinnahmen bedeuten und damit könnte der Haushalt ausgeglichen werden. Aufgrund der Finanzlage werde der Gemeinde keine neue Kreditaufnahme genehmigt. Ziel für die nächsten Jahre müsse es sein, ohne Kredite auszukommen.
Erhöhung kam nicht bei allen Gemeinderäten gut an
Die Erhöhung der Hebesätze stieß nicht bei allen Gemeinderäten auf ein positives Echo. Von 380 auf 450, das könne den Bürgern nicht "verkauft" werden, meinte Eberhard Märkert. Er schlug vor, erwartete Einnahmen aus 2022 nach vorne zu ziehen, konkret bezog er sich auf ausstehende staatliche Förderungen. Harich gefiel dieser Vorschlag nicht, das wäre dann kein "seriöser", kein genehmigungsfähiger Haushalt. Georg Vogel war der Ansicht, dass für die Gemeinde kein Weg an der Erhöhung vorbeiführe. "Wir müssen zu den Beschlüssen der vorherigen Gemeinderäte stehen", betonte er. "Es ist nicht zu vermeiden, dass die Bürger die Kosten tragen."
Was denn geschehe, wenn die Gemeinde zahlungsunfähig sei, wollte Vogel wissen. Märkert war der Ansicht, eine Kommune könne nicht pleitegehen. Harich erläuterte: Wenn kein ausgeglichener Haushalt zustandekomme, würde zunächst ein Verlustvortrag nach 2022 geschrieben. Das bedeute, dass das Jahr 2022 schon mit einer Belastung starte. Sei auch in den Folgejahren kein ausgeglichener Haushalt aufzustellen, dann werde die Haushaltsführung an eine externe Stelle übertragen. Angefangene Maßnahmen dürfen beendet werden sowie das laufende Geschäft aus rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen fortgeführt werden.
Kompromissvorschlag von Sonja Rahm wurde angenommen
Diesen Weg sollte Schönau auf keinen Fall einschlagen, befand Vogel und der stellvertretende Bürgermeister, Reinhold Nöldner, wollte wissen, ob Schönau noch etwas verkaufen oder auflösen kann, um Geld hereinzubekommen. Harich winkte ab. Acht Jahre laufe das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde schon, nichts in relevanter Größenordnung sei verfügbar. Michael Heinrich verwies auf das Kindergartengebäude, das verkauft werden könnte: "Damit könnten wir uns in diesem Jahr retten". Im September ziehe der Kindergarten in den Neubau um, dann stehe das alte Gebäude leer. Ob ein Verkauf mit allen notariellen und rechtlichen Notwendigkeiten noch 2021 zustande komme, bezweifelte Harich. Auch Vogel sah dieses Vorgehen äußerst kritisch, damit setze sich die Gemeinde unnötig unter Druck und verschaffe sich nur ein Jahr Luft. Mit Blick auf die Folgejahre sei die Anhebung der Gewerbe- und Grundsteuern unumgänglich.
Bürgermeisterin Sonja Rahms Kompromissvorschlag wurde letztlich mit zwei Gegenstimmen angenommen. Der alte Kindergarten wird zum Verkauf gestellt, die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. und die Grundsteuern A und B auf 400 v.H. erhöht. Außerdem wird die Gemeinde einen Antrag auf Stabilisierungshilfe stellen und das Haushaltskonsolidierungskonzept fortschreiben. In 2020 bekam Schönau keine Stabilisierungshilfe.