Die zukünftig gesplittete Berechnung des Abwassers ab 2018 war Thema einer Informationsversammlung am Dienstagabend: Und dies interessierte viele. Der große Kursaal der FrankenTherme war proppevoll.
Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung ins Thema durch Bürgermeister Thomas Helbling war Kommunalberater Dr. Heinrich Schulte aus Veitshöchheim am Zug, die fachlichen Hintergründe zu erläutern: Mehr Gerechtigkeit bringe das neue System. Denn bisher wurde das Abwasser nach dem verbrauchten Trinkwasser 1:1 bemessen. Das begünstigte beispielsweise Supermärkte, Scheunen oder andere Gebäude mit großen Dachflächen, die wenig Wasser verbrauchen.
Mittlerweile wurden alle versiegelten Flächen erfasst, von denen Regenwasser in die Kanalisation fließt, und in die Berechnung miteinbezogen. Aufgrund mehrerer Grundsatzurteile durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgt jetzt die Umstellung, die schon in vielen Gemeinden und Städten vollzogen ist (Sulzdorf an der Lederhecke war die erste Gemeinde im Grabfeld), erläuterte Schulte.
Der Frischwassermaßstab verstoße gegen das Gleichheits- und Äquivalenzprinzip, lautet die Begründung. Weiterhin anwenden könnte man aus rechtlicher Sicht den Frischwassermaßstab nur, wenn der Anteil der Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers unter zwölf Prozent der Abwasser-Gesamtkosten liege. Das sei in Bad Königshofen nicht der Fall, hier komme man auf 24,64 Prozent.
An mehreren Beispielen erläuterte Schulte die Berechnungen, wobei die Abwasser-Grundgebühr für einen normalen Haushaltsanschluss in Höhe von jährlich 72 Euro bestehen bleibt. Die Gesamtkosten für die Entwässerung von jährlich 404 729 Euro wurden bisher auf 270 000 Kubikmeter bezogenes Trinkwasser verteilt, das waren pro Kubikmeter 1,50 Euro.
Bei der gesplitteten Berechnung kommen rund 850 000 Quadratmeter versiegelte Flächen dazu, auf diese werden die prozentual anteiligen Kosten (24,64 Prozent entsprechen 99 713 Euro) aufgeteilt. Das ergibt einen ungefähren Betrag von zwölf Cent pro Quadratmeter. Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung reduzieren sich dadurch auf 1,13 Euro pro Kubikmeter (75,36 Prozent entsprechen 305 015 Euro).
Die Größe des Grundstücks wird laut Schulte nun ins Verhältnis zur versiegelten Fläche gesetzt: So entstehen unterschiedliche „Grundstücksabflussbeiwerte“, die bei der Berechnung eine Rolle spielen. „Es geht um eine andere, gerechtere Art der Kostenverteilung, die Kosten insgesamt bleiben gleich“, betonte Schulte.
Sein Dienstleistungsbüro hat alle Grundstücke mit Hilfe der digitalen Flurkarten und Orthofotos des Vermessungsamtes so genau wie möglich erfasst, jedem Haushalt ist ein entsprechender Erhebungsbogen zugestellt worden.
„Es gibt keine
hundertprozentige
Gerechtigkeit.“
„Es gibt keine hundertprozentige Gerechtigkeit, man kann schließlich nicht genau messen, wieviel Regen auf welche Stelle fällt“, so Schulte. Angenommen werden jährlich zwei Starkregen mit je 20 Liter Niederschlag auf den Quadratmeter. Als versiegelte Fläche gelten bebaute (überdachte) Flächen, wobei auch ein Grasdach mitzählt, asphaltierte und gepflasterte Flächen, egal, ob ein Mischwasser- oder Trennsystem im Kanalnetz vorliegt.
Abzuziehen sind alle Flächen, die das Regenwasser nicht in den Kanal ableiten, sondern in eigene Sickerschächte, einen Teich, ins Grünland, einen Graben oder ähnliches. Gepflasterte Gartenwege oder Terrassen, die aufs Grundstück entwässern zählen auch nicht. Bei Zisternen (Mindestgröße 2,5 Kubikmeter Fassungsvermögen) mit Überlauf in den Kanal kann ein Anteil abgezogen werden. Die Grundstückseigentümer sollen sich im Rathaus melden, dafür sind Bürgersprechstunden eingerichtet worden.
„Unser Ziel ist mehr Versickerung“, sagte Rainer Jäger, der in der Bad Königshöfer Verwaltung für Abwasser und Tiefbau zuständig ist. Das saubere Regenwasser habe in der Kläranlage nichts zu suchen.
Wie er berichtet, zahlt auch die Stadt für ihre versiegelten Flächen jährlich 44 600 Euro in die Abwasserkasse ein. Er hat auch einige Vergleichszahlen bezüglich der Einleitungsgebühren pro versiegelten Quadratmeter parat: Bad Neustadt bezahlt 19 Cent, Haßfurt 39 Cent, Sulzdorf 32 Cent, Bad Königshofen ungefähr zwölf Cent. Die genauen Zahlen können sich noch geringfügig verändern, je nach der Größe der gebührenbefreiten Flächen.
Anträge auf Ermäßigung und Befreiung können auf der Homepage der Stadt heruntergeladen oder im Bürgerbüro abgeholt werden. Die Sprechstunden finden im Sitzungssaal des Rathauses statt: am 21. und 27. November, 9.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, 22., 23. und 28. November, 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr.