
Vor Gericht stand ein 33-Jähriger, dem vorgeworfen wurde - offensichtlich aus Eifersucht -, im März diesen Jahres einen Mann in Bad Neustadt mehrfach geschlagen und getreten zu haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten in den Abendstunden in Bad Neustadt abgefangen und dann mit Schlägen und Tritten zugesetzt haben. Danach soll der Angreifer von seinem Kontrahenten abgelassen und sich vom Ort des Geschehens entfernt haben.
Komplizierte Beziehung
Wenig später soll der Angeklagte aber erneut aufgetaucht sein und das Opfer erneut mit Schlägen traktiert haben. Dabei soll er den Angegriffenen gar mit dem Tod gedroht haben, wenn der seine ehemalige Freundin nicht in Ruhe lasse. Wie sich nun vor Gericht herausstellte, war eine komplizierte Beziehung zu einer 30-jährigen Frau Hintergrund für diese Tat.
Der Angeklagte und die Frau sollen ein Paar gewesen sein. Und die junge Frau soll auch schwanger von ihrem Geführten geworden sein. Doch es kam zur Trennung. Weil es angeblich zu Nachstellungen gekommen sein soll und auch ihre Familie belästigt worden sei, hatte die Frau eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten erwirkt. Wie dieser jedoch vor Gericht schilderte, habe die Verflossene ihn zu Verabredungen geladen, bei seinem Eintreffen habe er aber den später Geschädigten vorgefunden.
Gab es nun Tritte?
Der gleichaltrige Mann bestätigte einerseits die Auseinandersetzung, konnte sich aber andererseits nicht an Tritte erinnern. Außerdem stehe er nur in freundschaftlicher Beziehung zu der Frau, er sei nicht ihr Lebensgefährte, sagte er aus.
Das Gericht ging letztendlich davon aus, dass die Frau tatsächlich "ihre Spielchen" mit dem Angeklagten getrieben haben könnte. Das sei so weit gegangen, dass der Ex schließlich die Nerven verloren hatte und auf den vermeintlichen Kontrahenten losgegangen war. Da die Tritte nicht nachweisbar waren, wurde der Vorwurf der "schweren" Körperverletzung auch auf Antrag der Staatsanwältin fallengelassen.
Delikte im Drogenbereich
Zum Nachteil geriet dem Angeklagten allerdings sein Vorstrafenregister mit acht Einträgen, die sich aber meist um kleinere Delikte im Drogenbereich handelten. Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten forderte, die nicht zur Bewährung erlassen werden sollte, folgte die Richterin dem Antrag der Verteidigerin, die für ihren Mandanten eine Bewährungsstrafe als angemessen ansah.
Das Urteil sah schließlich einen Freiheitsentzug von neun Monaten vor, die der Angeklagte während einer Bewährungszeit von drei Jahren nicht antreten muss, wenn er sich kein neues Vergehen zu Schulden kommen lässt.