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Schönau
Gemeinderat von Schönau spricht sich für Zusatz "Rhönrad-Dorf" aus
Das Rhönrad ist für Schönau an der Brend ein werbeträchtiges Symbol. Schließlich wurde es hier erfunden. Das könnte nun im Zusatz 'Rhönrad-Dorf' künftig zu lesen sein
Foto: Hanns Friedrich | Das Rhönrad ist für Schönau an der Brend ein werbeträchtiges Symbol. Schließlich wurde es hier erfunden. Das könnte nun im Zusatz "Rhönrad-Dorf" künftig zu lesen sein
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 25.06.2023 03:05 Uhr

Dass in der Gemeinde Schönau das Rhönrad erfunden wurde, ist allgemein bekannt. Nun kam im Ratsgremium die Frage auf, ob man dies nicht zu Werbezwecken nutzen könne und unter dem Ortschild den Hinweis "Rhönrad-Dorf" anbringen könne.

Bürgermeisterin Sonja Rahm hatte sich kundig gemacht und sagte in der Sitzung am Dienstag, dass dies durchaus möglich wäre. Allerdings sei der Schriftverkehr der Gemeinde unter dem amtlichen Namen zu führen. Beifügungen wie "Universitätsstadt", "Hochschulstadt", "Fachhochschulstadt", "Wintersportplatz" oder Hinweise auf die historische, kulturelle oder touristische Bedeutung der Gemeinde, würden nicht zur amtlichen Schreibweise gehören.

Für werbliche Zwecke ist Bezeichnung "Rhönrad-Dorf" möglich

Die Gemeinden könnten diese Bezeichnungen jedoch auf Werbetafeln, Prospekte für den Fremdenverkehr oder auf Briefbogen für einfache Schreiben, abgesetzt vom Namen der Gemeinde, verwenden. Das träfe letztendlich auch für Schönau zu. Der Zusatz "Rhönrad-Dorf" zum Gemeindenamen verweise auf die historische Bedeutung der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Die Verwendung des Zusatzes wäre somit in den vorgegebenen Bereichen möglich. Ein Anerkennungsverfahren mit der Voraussetzung eines Antrages der Gemeinde sei dabei nicht vorgeschrieben.

Neben den kommunalrechtlichen Vorgaben müssten die Patent- und Markenrechte bei der Nutzung der Bezeichnung "Rhönrad" beachtet werden. Sonja Rahm: "Eine Recherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes mit dem Begriff "Rhönrad" hat ergeben, dass derzeit keine Gebrauchsmuster, kein Patent und keine Markenanmeldung mit dem Status "aktuell" vorliegen." Im Raum standen dann lediglich die möglichen Kosten für das Verfahren. Wenn diese überschaubar sind, sollte man die Zusatzbezeichnung beantragen, waren sich die Ratsmitglieder einig.

Erdwegebau im Wesentlichen abgeschlossen

Informiert hat die Bürgermeisterin über die Waldneuordnung von Schönau an der Brend. Dabei ging es um den Verfahrensstand beim Amt für Ländliche Entwicklung. Dieses teilte mit, dass der Erdwegebau im Wesentlichen abgeschlossen ist. Alle Abfindungsflurstücke wurden entsprechend abgesteckt und markiert. Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans sei im vierten Quartal 2023 vorgesehen. Zustimmung gab es im Gemeinderat für Leo Reubelt aus Schönau als zweiter Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Schließlich waren noch Bauangelegenheiten, darunter der Umbau und die Sanierung des Sportheimgebäudes in Burgwallbach, Themen, die befürwortet wurden.

 
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