Die Themen "PV-Anlage Sandhof" und "PV-Anlage Kleinbardorf" und die damit verbundene Änderung des jeweiligen Flächennutzungsplanes beherrschten die jüngste Sitzung des Gemeinderates Sulzfeld. Weiterhin gab es aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform und einen dazu vorliegenden Kurzfilm. Wie in anderen Gemeinden standen die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen zur Diskussion. Beschlossen hat das Gremium die außerplanmäßigen Ausgaben zur neuen Homepage. Dabei fallen Kosten in Höhe von 4522 Euro für die Gemeinde Sulzfeld an. Kosten, die unabweisbar sind und durch den allgemeinen Haushaltsausgleich gedeckt werden können, sagte Bürgermeister Jürgen Heusinger. Einstimmig war dann auch der Beschluss des Gremiums.
Der Bürgermeister informierte über Entscheidungen in nicht öffentlicher Sitzung. Dabei ging es um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Kleinbardorf und verschiedene Auftragsvergaben. Vorgelegen hatten dann verschiedene Anpassungen der gewidmeten innerörtlichen Gemeindestraßen. So der "Brünnleinsweg" in Sulzfeld, "An der Schule" und "Im Grund", sowie "Winnegraben" in der Gemarkung Leinach. In Kleinbardorf ging es um den öffentlichen Feldweg "Weg zur Maschinenhalle" und in Sulzfeld um die "Dr.-Grünewald-Straße".
Jürgen Heusinger sagte dazu, dass die Straßen- und Bestandsverzeichnisse aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Verzeichnisverordnung erfasst werden. Sie bilden die Grundlage speziell für Baurecht, teilweise Straßenverkehrsrecht, Straßenreinigung, Winterdienst und Sondernutzungen. Deshalb muss die Gemeinde ein aktuelles Bestandsverzeichnis vorlegen.
Auswertung der Stellungnahmen
Längere Zeit erforderte die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PV-Anlage Sandhof" und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Gemeinde Sulzfeld. Bei den ausliegenden Planunterlagen hatten die Bürgerinnen und Bürger keine Einwände, ebenso nicht die umliegenden Gemeinden. Wohl einverstanden sind das Amt für Digitalisierung in Bad Kissingen, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Bund Naturschutz Rhön-Grabfeld, sowie Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön und die Handwerkskammer Unterfranken, da sie nicht auf die Anschreiben geantwortet haben. Einverstanden war die Wasserrechtsverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld.
Zur Kenntnis genommen hat das Gremium den Hinweis des Sachgebiets Verkehrswesen, das auf die verkehrsgefährdende Blendwirkung der Staatsstraße verwies. Der Gemeinderat sagte dazu, dass die Straße mehr als 400 Meter vom Planungsgebiet entfernt ist. Die Untere Naturschutzbehörde sprach von Unstimmigkeiten bei Ausgleichsmaßnahmen. Dabei geht es um die Beweidung von Grünflächen zwischen den Modulen. Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hatte keine Einwände, da die Erschließung über das vorhandene Wegenetz erfolgt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellte fest, dass auf den zukünftigen Wiesenflächen unter und zwischen den Modulreihen bei gleicher Ansaat und Bewirtschaftung eine deutlich geringere Aufwertung bilanziert wird. Ursächlich dafür sei, dass sich nach der entsprechenden Ansaat ein extensiv genutztes, arten- und blütenreiches Grünland entwickelt, das allerdings wie der Biotoptyp "mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland" bewertet wird. Das sei aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar und ein Widerspruch in sich.
Eingrünung im Nordosten
Der Gemeinderat beschloss, an der geplanten Eingrünung im Nordosten festzuhalten. Nachdem die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorlagen und weitere zusätzliche Hinweise und Anmerkungen, die seitens der Fachbehörden gemacht wurden, in die aktuelle Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Anlage Sandhof" in der Gemarkung Sulzfeld eingeflossen sind, wurde dieser als Satzung beschlossen.
Danach standen die Stellungnahmen zur PV-Anlage Kleinbardorf zur Diskussion. Der Großteil der Behörden und Ämter waren einverstanden. Die Untere Naturschutzbehörde hatte eine Eingrünung entlang des nördlichen Flurwegs vermisst. Der Gemeinderat sagte dazu, dass anstelle der Eingrünung Einsaaten vorgenommen werden. Dadurch könne eine effiziente Verteilung der Sondergebietsfläche erhalten werden. Das Staatliche Bauamt verwies darauf, dass die Gemeinde einen Teil der Ausgleichsflächen der geplanten Ortsumgehung überplant. Der Bayerische Bauernverband verwies auf überplante, landwirtschaftlich genutzte Wege. Dazu sagte der Gemeinderat, dass dies zu keiner Beeinträchtigung der Wegenutzung für die Landwirtschaft führt. Auch hier konnte nach Einsicht in alle Stellungnahmen die notwendige Satzung beschlossen werden.
Es wäre hilfreich wenn in der Kopfzeile
stehen würde um welches Sulzfeld
es sich hier handelt.
Nicht alle Leser wissen daß es außer
Sulzfeld am Main auch ein Sulzfeld
im Grabfeld gibt.
Bitte um Korrektur.
Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !