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Gemeinderat Sondheim: Bauvorhaben "Solarpark Stetten" schreitet zügig voran
Der Gemeinderat Sondheim einigte sich übergangsweise auf eine Gebührensatzung bei Vermietung des Saales im Gasthaus 'Zur Linde' in Stetten, da es momentan keinen Pächter gibt.
Foto: Tanja Heier | Der Gemeinderat Sondheim einigte sich übergangsweise auf eine Gebührensatzung bei Vermietung des Saales im Gasthaus "Zur Linde" in Stetten, da es momentan keinen Pächter gibt.
Tanja Heier
 |  aktualisiert: 20.09.2024 02:33 Uhr

Ende Juli stellten Joachim Schärtl (Geschäftsführer Überlandwerk Rhön GmbH), Landschaftsplaner Max Wehner (Planungsbüro Team 4 aus Nürnberg) sowie Mathias Klöffel (Geschäftsführer Agrokraft GmbH) dem Gemeinderat Sondheim ihren Planungsentwurf zum Bauvorhaben "Solarpark Stetten" vor. Um keine Zeit zu verlieren, standen nun im nächsten Schritt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Diskussion.

Das Projekt darf laut Bürgermeister Thilo Wehner als Zusammenspiel von ÜW, Agrokraft, Gemeinderat, Bürgern und landwirtschaftlichen Eigentümern verstanden werden – aus der Region für die Region. Der Geltungsbereich mit 22,6 Hektar umfasst ausschließlich landwirtschaftliche Areale. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) "landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes". Als großen Standort-Pluspunkt führte Wehner die kurzen Wege zum Umspannwerk an.

Geplant ist eine PV-Anlage, mit der jährlich rund 22 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden können. Noch vor rund zehn Jahren sei die Renditeerwartung deutlich höher ausgefallen, aktuell könne man laut Joachim Schärtl von etwa fünf Prozent ausgehen.

Wichtige Stellungnahmen

Landschaftsplaner Max Wehner erläuterte wichtige Stellungnahmen. Natur- und Umweltschutz spielen nach Ausführungen der Naturschutzbehörde am Landratsamt eine wichtige Rolle. Nördlich und östlich angrenzend liege das Vogelschutzgebiet "Bayerische Hohe Rhön", hieß es. Am Waldrand befinden sich zwei aktiv genutzte Rotmilan-Horste. Auch das Artvorkommen und die Anzahl der Feldlerchenreviere haben Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit, so Wehner.

Notwendige CEF-Maßnahmen erfolgen noch vor Beginn des Eingriffs in die Natur (sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen). Idealerweise könnten die erforderlichen sechs Hektar Ausgleichsfläche gleichermaßen für beide Vogelarten dienen – zumindest, wenn sie zusätzlich nach Bedarfen des Rotmilans abgestimmt werden. Dazu gehört eine Verbreiterung des Korridors zwischen nördlicher und südlicher Teilfläche der PV-Anlage sowie die Verwendung blendarmer Module. Ferner dienen die CEF-Flächen für die Feldlerche als Nahrungsfläche des Rotmilans.

Einige Landwirte seien bereits angesprochen worden, ergriff Mathias Klöffel das Wort. Grundsätzlich wurde Bereitschaft zum Flächentausch signalisiert, allerdings gestalte sich die Suche nach geeigneter Ausgleichsfläche aufgrund engmaschiger Vorgaben (Abstandsregeln, keine Bepflanzung, etc.) schwierig. Erfreulicherweise müssen die benötigten sechs Hektar nicht zusammenhängend sein, sie dürfen auch gesplittet werden. Auf Anregung von Gemeinderat Sebastian Menz soll dazu ein öffentlicher Aufruf in der Gemeinde-App erfolgen. Nach kurzer Diskussion billigte der Gemeinderat den Entwurf und die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Solarpark Stetten". Gegebenenfalls werden geeignete CEF-Flächen nach Prüfung ergänzt.

Optimismus verbreitet

Wenn alles ohne Zwischenfälle weiterläuft, könnte der Baubeginn bereits im Herbst 2025 sein, die Inbetriebnahme der PV-Anlage ist für Frühsommer 2026 geplant. "Unsere Voraussetzungen sind gut", verbreitete Mathias Klöffel Optimismus. Weitere Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger erfolgen rechtzeitig, versprach Thilo Wehner.

Da der Pachtvertrag für die Gaststätte "Zur Linde" beendet ist, muss die Gemeinde Sondheim übergangsweise eine Lösung bei Verpachtung des Saales finden. Das Gremium einigte sich auf folgende Gebührensätze: Einheimische zahlen 100 Euro brutto, Auswärtige 200 Euro, Vereine 50 Euro. Dazu kommt eine Heizkostenpauschale von 40 Euro. Die Nutzung betrifft ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss sowie das komplette Obergeschoss.

 
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