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Höchheim
Gemeinderat ist sauer auf das Landesamt für Denkmalpflege
Dieses Fachwerkhaus stellt zurzeit ein Problem zwischen der Gemeinde Höchheim und dem Landesamt für Denkmalpflege dar. Dabei handelt es sich um einen zweigeschossigen Satteldachbau mit Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert, ein ehemaliges Austragshaus.
Foto: Hanns Friedrich | Dieses Fachwerkhaus stellt zurzeit ein Problem zwischen der Gemeinde Höchheim und dem Landesamt für Denkmalpflege dar. Dabei handelt es sich um einen zweigeschossigen Satteldachbau mit Fachwerk aus dem 18.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 02.03.2024 02:47 Uhr

Man merkte es Bürgermeister Michael Hey an, dass er nicht gut auf das Landesamt für Denkmalpflege zu sprechen ist. Der Grund ist ein Fachwerkhaus im Ortsteil Rothausen, das in einem neu ausgewiesenem Neubaugebiet steht. Die Gemeinde hatte für das Gebäude bereits einen Käufer gefunden und selbst alle Vorgaben erfüllt.

"Beim Gespräch mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurden allerdings so hohe Auflagen gemacht, dass der Interessent nun vom Hauskauf absieht." Selbst im inneren Bereich des Hauses war das Amt zu keinerlei Kompromissen bereit, sagte das sichtlich verärgerte Ortsoberhaupt bei der Sitzung des Gemeinderates. Dabei handelt es sich um einen zweigeschossigen Satteldachbau mit Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert, ein ehemaliges Austragshaus.

Gebäude darf nicht abgerissen werden

Nun muss die Gemeinde erneut auf die Suche nach einem Käufer gehen, denn abreißen darf sie das denkmalgeschützte Anwesen nicht. Nun will man das Fachwerkhaus auf die Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege stellen und dort zum Verkauf anbieten und bei Kleinanzeigen im Internet einstellen. "Es ist nicht zu verstehen, dass man solche Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt, wenn alle Auflagen erfüllt wurden," sagte Bürgermeister Michael Hey. Der Interessent sei zu verstehen, wenn die Auflagen zu hoch sind und die relativ kleinen Räume nicht verändert werden dürfen, um sie nach heutigem Standard bewohnen zu können.

Die Ratsmitglieder befassten sich weiterhin mit der künftigen Finanzierung der Geschäftsführung der Kindertagesstätten im Dekanat Bad Neustadt. Hierzu lag dem Gremium eine Zusatzvereinbarung vor. Diese ergänzt die im September 2016 getroffene Betriebsträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Höchheim und der evangelischen Kirchengemeinde Höchheim. Pfarrerin Beate Hofmann-Landgraf konnte dazu anhand einer Power-Point-Präsentation die notwendigen Informationen geben. So sollen künftig die Kindergartenleitungen im evangelischen Dekanat durch einen Geschäftsführer entlastet werden. Dieser hat dann sowohl das Personalmanagement als auch die Wirtschaftlichkeit mit entsprechenden Förderungen im Blick hat. Er hat eine Wochenarbeitszeit mit 30 Stunden.

Die Pfarrerin sagte dem Gemeinderat, dass zurzeit die Kindertagesstätte in der Gemeinde Höchheim voll ausgelastet ist. Eine Unterstützung durch die Gemeinde sei lediglich dann notwendig, wenn ein Defizit entstehen würde. Auf die Kommune kämen dann Kosten zwischen 5000 und 6000 Euro zu. Der Gemeinderat stimmte dieser Regelung zu, bei einem Defizit den Kindergarten Höchheim entsprechend zu unterstützen. Zustimmung gab es dann auch für ein Erfrischungsgeld für Wahlhelfer bei der Europawahl im Juni. Für den Vorsitzenden gibt es ein Erfrischungsgeld von 35 Euro und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Kommunalbeteiligung am Solarpark

Bürgermeister Michael Hey ging dann auf die Bekanntgabe der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember ein. Hier wurde für einige Punkte die Vertraulichkeit aufgehoben. Das betrifft den Vertrag zur Kommunalbeteiligung am Solarpark auf der Höhe bei Rothausen. Der Gemeinderat ist mit dem Entwurf des vorgelegten Vertrages einverstanden und stimmte diesem zu. Der Bürgermeister kann nach Satzungsbeschluss diesen Vertrag unterzeichnen.

Schließlich ging es um das Wasserrechtsverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Irmelshausen in die Milz. Hierzu sind baulichen Maßnahmen erforderlich. Der Gemeinderat hatte dazu beschlossen, den Auftrag für die Ingenieurleistungen an die Firma Koenig und Kühnel zu erteilen.

 
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