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Hausen
Gemeinderat Hausen: Keine Schäden an der Böschung
Im Uferbereich des Dorfweihers Hausen rutscht durch Wellenschlag die Abdeckschicht ab. Das sei aber kein Mangel, sondern ein normaler Vorgang, informierte der Bürgermeister.
Foto: Marion Eckert | Im Uferbereich des Dorfweihers Hausen rutscht durch Wellenschlag die Abdeckschicht ab. Das sei aber kein Mangel, sondern ein normaler Vorgang, informierte der Bürgermeister.
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 03.08.2022 02:40 Uhr

Das Thema Kindergarten stand auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Die Satzung für den Kindergarten in Hausen musste überarbeitet und neu erlassen werden. Einerseits weil die Kinderzahl von bisher 25 auf 30 erhöht wird. Hierfür bekommt die Gemeinde eine befristete Erweiterung der Betriebserlaubnis.

Außerdem galt es, das Aufnahmealter anzupassen. Die bisherige Satzung sah die Aufnahme von Kindern ab 24 Monate vor, Kinder haben jedoch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Daneben wurde die Gelegenheit genutzt, um einige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Anspruch auf Betreuung

Neu ist, dass frühestens sechs Monate nach Anmeldung ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Bisher waren es drei Monate. Diese Änderung wurde in die Satzung aufgenommen, um nötigenfalls genügend Zeit zu haben, um weiteres Personal einzustellen. Sollte ausreichend Platz vorhanden sein, dann müsse natürlich kein halbes Jahr mit der Aufnahme gewartet werden. Um die Personalsituation anpassen zu können, wurden weitere Fristverlängerungen aufgenommen, beispielsweise beim Wechsel von Buchungszeiten oder bei Kündigung.

Neu aufgenommen wurde, dass der Nachweis über den vollständigen Masernimpfschutz vorzulegen ist. Ohne Masernimpfung könne ein Kind nicht in den Kindergarten aufgenommen werden. Die Satzung tritt zum 1. September diesen Jahres in Kraft.

Normaler Vorgang

Hat der Uferbereich am Dorfweiher Schäden? Der Anmerkung aus der örtlichen Rechnungsprüfung wurde nachgegangen. Bürgermeister Fridolin Link erklärte, dass zum einen die Gewährleistung schon lange abgelaufen sei. Die Prüfung habe außerdem ergeben, dass das Nachrutschen der Abdeckschicht im Bereich der Böschung kein Mangel sei, sondern ein normaler Vorgang im Wasser. Während des normalen Unterhalts am Dorfweiher könnte neues Abdeckungsmaterial aufgebracht werden. Doch auch das werde durch den Wellenschlag abrutschen. Schäden entstehen dadurch keine an der Böschung.

Mit dem TSV Hausen schloss die Gemeinde einen Pachtvertrag mit einer entsprechenden Pflegevereinbarung. Demnach pflegt die Gemeinde nur noch den Bereich um den Dorfweiher mit den Gehölzen, den neuen Spielplatz und einen Teil der Böschung am Sportplatz. Alle weiteren Grünflächen inklusive des Bolzplatzes werden vom Sportverein gepflegt.

Spende vom Kinderschutzbund

Gute Nachrichten hatte Anke Bauer (Geschäftsstellenleitern der VG Fladungen) für die Hausener Gemeinderäte: Ende diesen Jahren wird Hausen nicht nur schuldenfrei sein, sondern auch über ein Vermögen von 1,7 Millionen Euro verfügen. Die Jahresrechnung für 2021 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsauschuss übertragen.

Die Glockenläutanlage in Hausen muss repariert werden. 2.300 Euro kostet eine neue Steuerung.

Der Kinderschutzbund Rhön-Grabfeld spendete für den Kindergarten in Hausen 500 Euro. Bürgermeister Link dankte im Namen des Gemeinderates für diese Spende. Verwendet werden soll sie für Spielgeräte.

Der Glasfaserausbau in Hausen schreitet weiter voran. Die Ortsbereiche Hausen und Roth werden in den nächsten vier Jahren vollständig mit Glasfaserleitungen erschlossen. Rund 47 Kilometer neue Glasfaserleitungen werden verlegt, acht neue Glasfaser-Netzverteiler aufgebaut und über 300 neue Hausanschlüsse hergestellt. Das Projektvolumen liegt bei knapp 1,7 Millionen Euro, nach Abzug der Förderungen hat die Gemeinde Hausen Eigenmittel in Höhe von 125.000 Euro aufzuwenden.

 
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