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Alsleben
Friedhofsgebühren ein Thema im Gemeinderat Trappstadt
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 20.12.2024 02:34 Uhr

Wenn es auch nur wenige Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung des Marktes Trappstadt war, galt es doch einiges zu entscheiden. Dazu informierte Bürgermeister Michael Custodis zunächst aus nichtöffentlichen Sitzungen. Dort lag unter anderem das Thema "Rückblick auf die ausgelaufene Kalkulationsperiode für den Friedhof im Gemeindeteil Alsleben vor. Hier gab es eine Unterdeckung. Der Gemeinderat beschloss diese Unterdeckung aus der Nachberechnung der Jahre 2021 bis 2024 in Höhe von insgesamt 6656,33 Euro für das Bestattungswesen, nicht auf den nachfolgenden Bemessungszeitraum also 2025 bis 2028 zu übertragen.

Anerkannt wurde die Friedhofsgebührenkalkulation für Alsleben für die Jahre 2025 bis 2027. Kurze Diskussion gab es beim Thema Weiterverkauf eines Bauplatzes in Trappstadt, allerdings mit dem möglichen Verzicht auf die Bebauungspflicht. Bürgermeister Michael Custodis: "Beim Weiterverkauf des Bauplatzes halten wir an der Bebauungsverpflichtung weiterhin fest."

Erfrischungsgeld für Wahlhelfer

Vorgelegen hat der städtebauliche Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Energiepark Alsleben West". Damit hatte sich das Gremium in den letzten Sitzungen ausführlich befasst und stimmte dem vorgelegten Entwurf zu. Bürgermeister Michael Custodis wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Zustimmung gab es ebenfalls für einen Nachtrag der gleichen Maßnahme. Letztendlich wurde noch einem Nutzungsvertrag der Firma Südwerk zugestimmt. Auch diesen kann das Ortsoberhaupt unterzeichnen.

Für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 entschied sich der Gemeinderat den Mitgliedern im Wahllokal eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen. Für die Wahlvorstände gibt es ein Erfrischungsgeld. Der Vorsitzende bekommt 35 Euro, die übrigen Mitglieder 25 Euro. Das Erfrischungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der diesen Personen durch die Ausübung ihrer Ämter entstehenden Kosten zu ersetzen. Andererseits ist die Zahlung dieser Entschädigung einer der wenigen finanziellen Anreize, die Tätigkeit als Wahlhelfer zu übernehmen. Bei den Zuwendungen handelt es sich um das Entgelt für den gesamten Wahltag, erläuterte Michael Custodis.

Vorgelegen hat in der Sitzung noch ein Antrag auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm der kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz. Dabei ging es um ein Anwesen in Alsleben. Der Bürgermeister sagte, dass die Antragstellerin am Kirchplatz 20 in Alsleben in dem historischen Gebäude die Erneuerung der Elektrik, Maler- und Putzarbeiten, eine Küchensanierung, und unter anderem teilweise neue Fenster plant. Dafür gewährt die Allianz aus ihrem Förderprogramm Zuschüsse von 10.000 Euro.

 
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