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BAD NEUSTADT
Freiheitsstrafe nach Handtaschen-Raub
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 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:51 Uhr

Leicht ist es dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe in dieser Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht nicht gefallen, für den 20-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis eine Inhaftierung gegenüber der Bewährungsstrafe als bessere Möglichkeit vorzuschlagen. Aber der offenkundige Strukturmangel im Leben des jungen Mannes ließ ihm keine andere Wahl.

Die einzige Chance, eine Veränderung herbeizuführen, bestehe im Jugendstrafvollzug in Ebrach, wo ein geregelter Tagesablauf herrsche und mit Hilfe von Sozialpädagogen an einem Schulabschluss gearbeitet werden könne, lautete die Argumentation, der sich das Gericht anschloss und den mehrfach vorbestraften Mann zu anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilte.

Zur Last gelegt wurden dem Angeklagten Raub und vorsätzliche Körperverletzung. Im November war er auf dem Parkplatz einer Grabfeld-Gemeinde am Spätnachmittag gemeinsam mit einem Bekannten einer 74-jährigen Frau begegnet. Kurz danach schlich sich der Angeklagte von hinten an die Frau heran, entriss ihr die Handtasche derart heftig, dass sie zu Boden fiel und sich bei dem Sturz einen Schulterriss mit anhaltender Bewegungseinschränkung zuzog.

Der junge Mann rannte mit der Tasche davon, schreiende Passanten machten eine Gruppe von Reitern auf die Situation aufmerksam. Sie stellten sich dem Flüchtenden, der nach eigenem Bekunden „Schiss“ vor Pferden hat, bis zum Eintreffen der Polizei in den Weg. Die Handtasche hatte der damals 19-Jährige zuvor fortgeworfen.

Nach seinem Motiv befragt, sprach der Mann seine Schulden an, die er mit einer erhofften Beute von 200 bis 300 Euro reduzieren wollte. Selbst wenn er nicht so schnell gestellt worden wäre, hätte ihm die Tasche kein Glück gebracht, denn der Inhalt bestand aus Strickzeug.

Neben den körperlichen Folgen für die Überfallene ging die Staatsanwältin auch auf die psychische Verunsicherung der älteren Dame ein. Der junge Mann habe einen anderen Menschen zum Opfer gemacht. In ihrem Plädoyer machte die Staatsanwältin beim Angeklagten schädliche Neigungen und enorme kriminelle Energie aus. Die Straftat habe sich nur zwei Monate nach einer Gerichtsverhandlung ereignet, die Sozialprognose lasse weitere Straftaten erwarten. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht von einem Jahr und sechs Monaten geboten.

Für den Verteidiger stellte sich die Frage, ob der Vollzug nicht noch mehr Schaden anrichte. Er hätte lieber Bewährung mit strengen Auflagen gesehen. Aber der Vorsitzende Richter konstatierte, dass unter den gegebenen Voraussetzungen der Widerruf schneller käme, als es allen recht sei. So laute der Erziehungsauftrag tatsächlich „wegsperren“.

 
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