Das lange Warten hat ein Ende. Nachdem das Flurbereinigungsverfahren in Mellrichstadt wegen der Planung von Windkraftprojekten zum Erliegen gekommen war, geht es nun wieder weiter.
Bei der Versammlung der Grundstückseigentümer am Dienstagabend teilte Michael Kuhn, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, mit, dass keine genehmigten Bauvorhaben vorliegen, die noch berücksichtigt werden müssen.
Zuvor fasste Kuhn die wechselvolle Geschichte des Themas „Windenergie“ vor den zahlreichen Teilnehmern zusammen. Zum ersten Mal wurde die Teilnehmergemeinschaft im Jahr 2010 mit eventuellen Vorhaben konfrontiert. Ab dann wechselten die Situationen ständig, einerseits durch neue politische Vorgaben hinsichtlich der Festlegungen und mehrfache Änderungen der Vorrang- und Vorbehaltsflächen sowie durch Entwicklungen beim Investor. Zuletzt waren nur noch zwei kleinere Flächen übrig geblieben, die für die Nutzung durch Windanlagen freigehalten wurden.
Im Oktober 2014 erfolgte die Meldung der Firma Prokon, dass alle Vorhaben eingestellt werden. Die Planungsunterlagen wurden allerdings nicht an einen Nachfolger verkauft, so dass Baugenehmigungen nun nach den neuen gesetzlichen Vorgaben behandelt werden müssen. Da inzwischen die 10-H-Regel greift, gebe es keine Standorte mehr, die bei der weiteren Flurneuordnung berücksichtigt werden müssten, versicherte Kuhn.
Die Ausweisung von Vorbehalts- und Vorrangflächen bleibe jedoch bestehen, gab er zu bedenken. Die Eigentümer von Grundstücken in den betroffenen Gebieten können aber selbst entscheiden, ob sie mit ihrem Besitz in dem Bereich bleiben wollen oder zum Tausch bereit sind. Im Sommer nächsten Jahres sollen jedenfalls die neuen Grundstücksgrenzen abgesteckt werden, damit im Herbst der Wegebau beginnen kann.
Ein besonders heikler Punkt ist dabei die Behandlung der Grünlandflächen, die Uli Schmitt vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auseinandersetzte. Durch eine Reform hätten sich ganz neue Bedingungen ergeben, die zwar einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen, doch letztendlich das Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich nicht verzögern.